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Diese 7 Verkehrsregeln ändern auf nächstes Jahr

Diese 7 Verkehrsregeln ändern auf nächstes Jahr – die Cars gehören zu den Verlierern 

29.12.2015, 21:4630.12.2015, 10:23
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Im neuen Jahr gelten neue Verkehrsregeln auf Autobahnen und Velostreifen. Wer beispielsweise auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzen will, muss künftig mehr als Tempo 100 fahren können.

Bisher galt auf der Überholspur eine mögliche Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit der Änderung der Verkehrsregelverordnung und der Signalisationsverordnung will der Bundesrat den Verkehrsfluss verbessern. Damit werden Reisecars von der linken Spur verbannt. Auch andere Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h dürfen nur noch die mittlere und rechte Spur benutzen.

Für solche Gefährte ist die dritte Spur Vergangenheit. 
Für solche Gefährte ist die dritte Spur Vergangenheit. 
Bild: KEYSTONE

«Diese neue Regel bedeutet aber nicht, dass die Autofahrer nun immer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der dritten Spur fahren müssen», warnt das Vergleichsportal Verivox Schweiz am Montag. Das Tempo sei der Verkehrssituation anzupassen und die signalisierte Höchstgeschwindigkeit sei einzuhalten.

Andere Verkehrsregeln hat der Bundesrat angepasst und einige ganz gestrichen. So darf generell nur noch dann rückwärts gefahren werden, wenn wenden oder weiterfahren nicht möglich ist. Der Bundesrat begründet dies mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl tödlicher Unfälle, die beim Rückwärtsfahren passieren.

Oft endet rückwärtsfahren nicht gut.
Oft endet rückwärtsfahren nicht gut.
Bild: Kapo schaffhausen 

Zudem dürfen in Zukunft auch dreirädrige Fahrräder und Radfahrer mit Anhänger den Velostreifen benutzen.

Er darf ab nächstem Jahr auf den Velostreifen.
Er darf ab nächstem Jahr auf den Velostreifen.
Bild: KEYSTONE

Nicht mehr gebüsst wird das Loslassen der Pedale beim Fahren. «Diese 20 Franken bleiben im Portemonnaie, auch wenn der Polizist einen mit baumelnden Füssen vorbeifahren sieht», schreibt Verivox. Freihändiges Fahren wird jedoch noch immer mit 20 Franken gebüsst.

2016 müssen die Füsse nicht mehr unbedingt auf den Pedalen sein. Die Hände aber weiterhin am Lenker. 
2016 müssen die Füsse nicht mehr unbedingt auf den Pedalen sein. Die Hände aber weiterhin am Lenker. 
bild: KEYSTONE

Abgeschafft wird auch die Regel für Fussgängerkolonnen, weil es solche kaum mehr gibt. Bislang mussten solche Kolonnen das Trottoir benutzen oder am rechten Fahrbahnrand gehen. Längere Kolonnen mussten unterteilt werden, um das Überholen zu erleichtern.

Fussgängerkolonnen gibt es nur noch an Anlässen wie dem Ausfahrtsumritt von Beromünster.
Fussgängerkolonnen gibt es nur noch an Anlässen wie dem Ausfahrtsumritt von Beromünster.
Bild: KEYSTONE

Aufgehoben wird auch die Vorschrift, dass Gegenstände mit Spitzen, Kanten oder Schneiden vorsichtig zu tragen und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen sind. Dies entspreche nicht mehr dem heutigen Verkehrsverhalten.

Was alles unter Gegenstände mit Spitzen fällt, wissen wir nicht. Gehört die Mistgabel wohl dazu?
Was alles unter Gegenstände mit Spitzen fällt, wissen wir nicht. Gehört die Mistgabel wohl dazu?
bild: shutterstock

Die Signale «Einfahrt von rechts» und «Einfahrt von links» auf Autobahnen werden abgeschafft, weil sie kaum mehr im Gebrauch sind. Die Verkehrsregelverordnung ist seit 1962 in Kraft, die Signalisationsverordnung seit 1979.

Bild
Bild: KEYSTONE

Seither habe sich die Situation auf den Strassen markant verändert, schreibt der Bundesrat. Die beschlossenen Änderungen betreffen insgesamt rund 50 Artikel. (feb/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jellyshoot
29.12.2015 22:22registriert Dezember 2015
es sollte auf der autobahn besser mal bestraft (oder mehr kontrolliert) werden, wenn sich jemand nicht an die rechtsfahrpflicht hält ... ja, man kann auch mit einem auto ganz rechts fahren und braucht nicht irgendwo auf der mittelspur rumzugurken ;)
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Benja
29.12.2015 22:25registriert Februar 2014
Zur Not könnte man das Rückwärts-Fahren auch üben, statt es zu verbieten. Vielleicht noch einen dritten WAB-Tag dafür? Anderenfalls schlage ich vor, bei allen Fahrzeugen bei Import den Rückwärtsgang zu sperren. Frage mich auch, wie die Polizei es kontrolliert und gegebenenfalls büssen will. Alles in allem ein Gesetz, das die Welt retten wird, Respekt!
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Pana
29.12.2015 23:31registriert Juni 2015
Solange ich auf der Autobahn rückwärts über 100 fahre, ist also alles ok?
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