Nach vertiefter Prüfung der insgesamt acht eingegangenen Bewerbungen hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die fünf Pakete zu jeweils 20 Raststätten an die Gottardo Fastcharge SA (Gofast), die Groupe e SA, Fastned B.V., Primeo Energie/Alpiq E-Mobility AG und Sobar Energy Switzerland GmbH vergeben, wie das Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Die Bewilligungen sind 30 Jahre gültig.
Damit rasch ein flächendeckendes Netz an E-Tankstellen bereitsteht, hat das Astra die Bewilligungen für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben. Die Zuteilung erfolgte unter dem Vorbehalt von allfälligen Einsprachen oder Beschwerden der unterlegenen Bewerber.
Als nächstes will das Astra in den kommenden Wochen mit den ausgewählten Anbietern Gespräche führen, um gemeinsam die Reihenfolge der Realisierung festzulegen. Anschliessend werden die Stromanschlüsse bestellt.
In der Folge sind die Betreiber verpflichtet, innerhalb eines Jahres je fünf ihrer 20 Rastplätze mit E-Tankstellen auszurüsten. Spätestens in zehn Jahren müssen sämtliche Rastplätze mit E-Tankstellen ausgestattet sein.
Das Astra rechnet pro Rastplatz mit einem durchschnittlichen Aufwand für die Realisierung von rund einer halben Million Franken. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein Entgelt verrechnet. Die Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung werden vom Astra vorfinanziert.
Gofast-Geschäftsführer Domenic Lanz freut sich laut einer Mitteilung über den Zuschlag für sein Unternehmen. Laut eigenen Angaben ist Gofast der grösste Schweizer Anbieter von ultraschnellen E-Tankstellen.
Das Start-up hat sich laut Lanz den ersten Rang in der Ausschreibung des Astra gesichert und kann aus den fünf Paketen auswählen. An den E-Tankstellen von Gofast lässt sich gemäss Faustregel in zehn Minuten elektrische Energie für 100 Kilometer Reichweite aufladen.
Auf 24 von insgesamt 59 Raststätten, die alle in kantonalem Eigentum sind, sind bereits heute Schnellladestationen vorhanden, wie das Astra schreibt. Rastplätze, die in der Regel nur mit Toiletten, Bänken und teilweise kleinen Imbissbuden ausgerüstet sind, gehören dem Bund.
Seit Anfang 2018 ist es rechtlich möglich, auf Autobahnrastplätzen elektrische Energie als Antriebsmittel anzubieten. Um den Marktanteil von Elektroautos zu fördern, hatte das Parlament die Rahmenbedingungen zur Erstellung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen geschaffen.
Zudem hat der Bund Ende 2018 zusammen mit Vertretern von Kantonen und Städten sowie der Elektritzitäts- und Mobilitätsbranche eine Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet. (oli/sda)