Der Bundesrat ist bereit, über eine Erhöhung des zulässigen Gewichts für leichte Fahrzeuge und die entsprechende Fahrausweis-Kategorie zu diskutieren. Die Limite könnte von heute 3,5 Tonnen auf bis zu 4,25 Tonnen angehoben werden. Die Landesregierung will die entsprechenden Entscheide der EU-Kommission abwarten.
Dies gab sie in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Jacques Nicolet (SVP/VD) bekannt. Wegen Sicherheitselementen am Fahrzeug sowie bestimmten Technologien nehme das Fahrzeuggewicht auf Kosten seiner Nutzlast deutlich zu, machte Nicolet geltend. Das sei ein Nachteil für Transportfahrzeuge.
Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Anliegen aufzunehmen. Die EU-Kommission werde ihren Entwurf für die Revision der Führerausweis-Vorschriften voraussichtlich im ersten Quartal des laufenden Jahres vorlegen, schrieb er.
Vor der Aufnahme eines Rechtsetzungsverfahrens will er diese Publikation abwarten. Voraussetzung ist allerdings, dass die EU die Gewichtslimite für Fahrzeuge der Ausweiskategorie B generell anhebt und nicht nur für Autos mit alternativem Antrieb.
Zur Ausweiskategorie B gehören Motorfahrzeuge sowie dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen und bis zu acht Sitzplätzen für Mitfahrende, darunter Personenwagen. Anhänger dürfen bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht haben, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.5 Tonnen wiegen. (sda)
Gerade in unserer Baubranche kommen wir mit den Lieferwagen schnell an die Gewichtsgrenze. 500kg mehr und viele Transportsorgen gehören der Vergabgenheit an.