Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Freiheitsstrafen für zwei junge Basler von 60 auf 64 und von 74 auf 84 Monate erhöht. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass die beiden im März 2022 im Basler Bruderholzquartier eine Bombe zündeten.
Das Gericht befand sie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der qualifizierten Sachbeschädigung sowie des versuchten Herstellens, Verbergens und Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen für schuldig. Ersterer wurde zudem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt, wie am Montag bekannt wurde.
Beim zweiten, bald 26 Jahre alten Verurteilten handelt es sich um eine Gesamtstrafe. Die Berufungskammer widerrief eine vom Strafgericht Basel-Landschaft im November 2020 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
Die jungen Basler zündeten 2022 eine Bombe bei einem Einfamilienhaus in Basel. Es entstand Sachschaden von rund 170'000 Franken. Sie wollten die Eigentümer in Angst versetzen und später Lösegeld verlangen. Dazu kam es jedoch nicht.
Wenige Monate nach dem Sprengstoffanschlag fuhren die jungen Männer nach Stuttgart in Deutschland, wo sie vier Kilogramm Plastiksprengstoff kaufen wollten. Der vermeintliche Verkäufer entpuppte sich jedoch als Ermittler der deutschen Polizei, und die beiden Schweizer wurden festgenommen.
Die Berufungskammer stützt in ihrem Urteil weitgehend die Sicht der ersten Instanz, wie aus einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung hervorgeht. Beim Punkt eines beim 28-jährigen Basler gefundenen Tasers hat die Berufungskammer hingegen anders entschieden. Es erachtet es als ausreichend erwiesen, dass das Gerät dem jungen Mann gehört.
Entgegen dem Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) hat auch die Berufungskammer die Männer vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen freigesprochen. Die BA ist der Ansicht, dass die Vorbereitungen für weitere Anschläge mit dem zu beschaffenden Sprengstoff schon so weit fortgeschritten und konkretisiert waren, dass sie strafbar sind.
Die beiden Basler beabsichtigten, die Bomben jeweils bei Häusern vermögender Basler zu zünden, um diese damit zur Zahlung von Bitcoins in Millionenhöhe zu bringen. Sie wollten noch vor ihrem 30. Geburtstag so viel Geld beschafft haben, um nie mehr arbeiten zu müssen.
Konkrete Hinweise darauf, dass sie die Bombe im Bruderholz-Quartier platziert und gezündet hatten, erzählte der Ältere einer Kollegin am Telefon. Allerdings wusste er nicht, dass er abgehört wurde.
Sowohl vor der Strafkammer als auch vor der Berufungskammer machten die Angeklagten weitgehend von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Während der 28-Jährige der Mann der Tat war, organisierte und plante der Jüngere und wies seinen Kollegen an, was zu tun war.
Die Verurteilung des 26-Jährigen durch das Strafgericht Basel-Landschaft erfolgte unter anderem wegen versuchter Erpressung, strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Raub, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2023.32 vom 4.4.2024) (sda/lyn)