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Basel

Betrunkener Polizist baut Unfall: «Er hätte überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen»

Der zivile Dienstwagen des Polizisten wurde stark beschädigt.
Der zivile Dienstwagen des Polizisten wurde stark beschädigt.Kapo BL

Betrunkener Polizist baut Unfall: «Er hätte überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen»

Während des Pikettdienstes ist ein Beamter der Baselbieter Polizei mit 1,66 Promille Alkohol im Blut in eine Leitplanke gekracht.
11.07.2017, 19:3912.07.2017, 08:48
Dimitri Hofer / bz

Es gibt etliche Mitteilungen, welche die Baselbieter Polizei lieber verfasst hat als jene, die am Dienstagnachmittag in die Stuben der regionalen Redaktionen flatterte. Sie musste die Medien nämlich über ein Vergehen eines eigenen langjährigen Mitarbeiters informieren.

Es ist wahrlich kein Kavaliersdelikt, das der Polizist in der Nacht auf Samstag um kurz nach 3 Uhr begangen hat. Gemäss bisherigen Erkenntnissen war der 55-Jährige während des Bereitschaftsdienstes im zivilen Dienstfahrzeug unterwegs. Auf der Frenkendörferstrasse beim Kreisel vor der Autobahn A2 in Pratteln fuhr er in eine Leitplanke. Der Wagen wurde schwer beschädigt und musste abgeschleppt werden. Trotz der Heftigkeit der Kollision blieb der Beamte unverletzt.

Ein Alkoholtest ergab, dass der Polizist 1,66 Promille Alkohol im Blut hatte. «Während des Pikettdienstes hätte er überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen, da er damit rechnen musste, noch auszurücken», erklärt Roland Walter, Mediensprecher der Baselbieter Polizei. Und in angetrunkenem Zustand zu fahren, kommt für Polizisten im Dienst sowieso nicht infrage: Hier gelten konsequent 0 Promille.

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Musste Führerschein abgeben

Mediensprecher Walter gibt zu, dass ihm die Angelegenheit unangenehm ist. «Schliesslich kenne ich den fehlbaren Polizisten», sagt er. Zum Glück sei beim Unfall niemand verletzt worden. Ein ähnlicher Fall sei ihm nicht bekannt. Das Vergehen des Polizeibeamten schätzt er als «eher schlimm» ein.

Der Polizist musste seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben und wird an die Staatsanwaltschaft Baselland verzeigt. «Es werden personalrechtliche Massnahmen geprüft», erklärt Roland Walter. Genauere Angaben konnte er aber noch nicht machen. (bzbasel.ch)

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