Schweiz
Basel

33-jähriger Täter in Basler Mordprozess wird verwahrt

33-jähriger Täter in Basler Mordprozess wird verwahrt

19.12.2025, 11:0819.12.2025, 11:32

Der 33-jährige Täter im Basler Mordprozess wird gemäss Urteil des Strafgerichts vom Freitag ordentlich verwahrt. Der Mann hatte im August 2024 eine Frau am Nasenweg getötet und gilt als schuldunfähig.

«Wenn etwas Schreckliches passiert, kommt immer die Frage, ob man es hätte verhindern können. Das war auch hier der Fall», sagte Dominik Kiener, Präsident der Fünferkammer des Strafgerichts am Freitag während der Urteilsbegründung.

Aus Sicht des Gerichts habe man die Taten des Mannes verhindern können. Dem Straf- und Massnahmenvollzug und den UPK könnten keine Vorwürfe gemacht werden dafür, dass sie nicht erkannt hätten, was man heute wisse, sagte Kiener.

«Wir haben viel über Ihre Krankheit geredet. Aber heute geht es um das Opfer und die Tat», führte Kiener weiter aus. Dem Täter sagte er: «Sie sind verantwortlich, und niemand sonst.»

Drei Tote und ein Schwerverletzter

Der heute 33-Jährige hat im August 2024 eine 75-jährige Frau am Nasenweg in Basel brutal mit einem Messer getötet. Er verübte die Tat auf einem unbegleiteten Freigang von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK).

In der Klinik war er im Rahmen einer stationären Massnahme therapiert worden, nachdem er bereits im Jahr 2014 im gleichen Quartier zwei Frauen ermordet und einen Mann schwer verletzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im August 2024 am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Frau mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte bereits im Jahr 2014 in der gleichen Nachbarschaft zwei Menschen getötet. Weil er sich bei der Tat im Jahr 2024 trotz dem vergangenen Doppelmord auf dem Freigang von der Psychiatrie befand, sorgte der Fall für grosses öffentliches Aufsehen. (sda/nib)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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nullKOMMAnichts
19.12.2025 12:25registriert September 2023
Weshalb ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder nach gerade einmal 10 Jahren einen unbegleiteten (!) Freigang machen darf, erschliesst sich mir nicht.
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Dr no
19.12.2025 12:59registriert Mai 2018
"Aus Sicht des Gerichts habe man die Taten des Mannes verhindern können. Dem Straf- und Massnahmenvollzug und den UPK könnten keine Vorwürfe gemacht werden" doch, irgendjemand hat entschieden, dass ein verurteilter Doppel-Mörder alleine Freigänge machen darf. Dieser Entscheid war falsch.
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dega
19.12.2025 11:56registriert Mai 2021
"Aus Sicht des Gerichts habe man die Taten des Mannes verhindern können. Dem Straf- und Massnahmenvollzug und den UPK könnten keine Vorwürfe gemacht werden"

Ist das wieder seltsame Richter Logik? Wenn man es verhindern hätte können, sind genau die verantwortlich, die den Typen unbegleitet rausgelassen haben!
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