Basler Doppelmörder: «War schon maximal gefährlich, bevor ich die erste Massnahme hatte»
Am Mittwochmorgen ist der 33-jährige Beschuldigte im Mordprozess am Strafgericht Basel-Stadt befragt worden. Er beantwortete die Fragen teilweise kohärent, sagte aber kaum etwas zu seiner Gefühlswelt und seinen Beweggründen.
«Ich war schon maximal gefährlich, bevor ich die erste Massnahme hatte», sagte der Beschuldigte auf die Frage des Gerichts, ob er gefährlich sei. Er sagte, er brauche eine «geschlossene Massnahme». Bei der Begründung tat er sich jedoch schwer.
Beim Eintritt in den Gerichtssaal wirkte der Beschuldigte zunächst lethargisch und gab anfangs der Befragung an, nervös zu sein. Faktische Ereignisse ausserhalb der von ihm begangenen und ihm angelasteten Taten konnte er wiedergeben. Fragen dazu, wie es ihm gehe, beantwortete er ausweichend.
Beschuldigter gibt Tat zu
Mit der angeklagten Tat konfrontiert, nickte der Beschuldigte immer wieder. «Es ist wahr», sagte er. Ob die Tat geplant war, beantwortete er nicht. «Und wieso haben Sie das getan?», fragte der Gerichtspräsident Dominik Kiener. Zuerst wollte er das nicht beantworten, und auf wiederholten Nachdruck des Gerichts wandte er seinen Blick ab und verdeckte ihn mit der linken Hand.
Ein Opfer von 2014 und das von 2024 hatten eines gemeinsam, wie Gerichtspräsident Kiener sagte. Sie hätten an irgendeinem Punkt Streit mit dem Vater des Beschuldigten gehabt. Ob dies ein Zusammenhang mit der Auswahl der Opfer hatte? «Das ist gerade zu hoch für mich», sagte der Beschuldigte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im August 2024 am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Frau mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte bereits im Jahr 2014 in der gleichen Nachbarschaft zwei Menschen getötet. Weil er sich bei der Tat im vergangenen Jahr trotz des vergangenen Doppelmordes auf dem Freigang von der Psychiatrie befand, sorgte der Fall für grosses öffentliches Aufsehen.
Angst und Anweisungen
«Es gibt zwei Welten für ihn: die reale Welt und eine wahnhafte Nebenrealität», beschrieb der Gutachter den Zustand der Beschuldigten. In die Nebenrealität seien Elemente aus Fantasy-Welten eingeflochten und er erlebe optische Halluzinationen, erhalte von den Wesen dort Anweisungen und habe teilweise Angst vor ihnen.
Bei den Taten habe sich der Beschuldigte an der Nebenrealität orientiert und an dem Punkt sei die Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen. «Letztlich ist es Schuld der Erkrankung, nicht die der Angehörigen oder des Beschuldigten», führte der Gutachter dazu aus.
Nebenrealität ist schwer zu ergründen
Aus Sicht des Gutachters habe der Beschuldigte nicht die Fähigkeit, diese Nebenrealität plastisch zu beschreiben und bleibe immer vage. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem theoretischen Wissen des 33-Jährigen und seiner «bestenfalls brüchigen» Krankheitseinsicht. Zudem ziehe er sich diesbezüglich auch wegen der autistischen Komponente seiner Erkrankung zurück.
«Ich kann mich dieser Nebenwelt annähern, aber wenn er keinen Einblick bietet, kann ich nicht sagen, was sein Handeln motiviert», hielt der Gutachter fest.
Staatsanwaltschaft fordert Verwahrung in Basler Mordprozess
Die Staatsanwaltschaft hat sich am Mittwoch im Mordprozess in Basel für eine ordentliche Verwahrung des Beschuldigten ausgesprochen. Er habe den Straftatbestand des Mordes erfüllt, sei aber schuldunfähig.
«Vorweg ist es mir ein Anliegen, den Angehörigen mein Beileid auszusprechen», begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. «Die Tat war derart bestialisch, dass der Mordtatbestand erfüllt ist. Sie muss mit einem Wahnsystem zusammenhängen und kann nicht verstanden werden», sagte er weiter. Weil die Tat jedoch im Wahn begangen worden sei, sei der Beschuldigte schuldunfähig.
In der Folge stellte sich für die Staatsanwaltschaft die Frage, was mit dem Beschuldigten geschehen soll. Sie sprach sich für eine ordentliche Verwahrung aus.
Diese wird über Personen verhängt, die ein Verbrechen mit einer angedrohten Höchststrafe von fünf Jahren begangen und eine Person schwer beeinträchtigt haben, und bei denen wegen ihrer Lebensumstände oder einer psychischen Erkrankung Rückfallgefahr besteht. Sie muss jährlich von der zuständigen Behörde geprüft werden.
Keine stationäre Massnahme, keine lebenslange Verwahrung
Laut dem Staatsanwalt seien die Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme nicht gegeben. «Er kann erst therapiert werden, wenn er von sich aus bereit ist, über sein Wahnsystem zu berichten», hiess es im Bezug auf das psychiatrische Gutachten. Das sei bisher nicht der Fall gewesen.
Für eine lebenslange Verwahrung fehle hingegen eine Grundlage. «Das vorliegende Gutachten kann nicht ausschliessen, dass der Beschuldigte auch in Zukunft nicht therapiert werden kann», erklärte der Staatsanwalt. Deshalb sei auch diese Variante nicht angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im August 2024 am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Frau mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte bereits im Jahr 2014 in der gleichen Nachbarschaft zwei Menschen getötet. Weil er sich bei der Tat im vergangenen Jahr trotz dem vergangenen Doppelmord auf dem Freigang von der Psychiatrie befand, sorgte der Fall für grosses öffentliches Aufsehen. (sda/nib)
