Der heisse Wahlherbst in Basel ist vorbei. Mit ihm flacht auch die Aufregung um die Dienstwagen-Affäre ab. Baschi Dürr, der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, kann erst einmal aufatmen: Der ausserordentliche Staatsanwalt aus Bern bescheinigt, dass in der Sache strafrechtlich alles mit rechten Dingen abgelaufen ist, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» schreibt. Er eröffnet keine Strafuntersuchung.
Der Staatsanwalt Hans-Peter Schürch stellte fest, dass die von ihm geprüften Fahrten «mit kleinen Ausnahmen» korrekt abgerechnet worden sind. Er untersuchte die zuvor von der basel-städtischen Finanzkontrolle abgesegneten Abrechnungen der Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen. Dabei konzentrierte er sich auf die Fahrten, die über den in der Weisung angegebenen 15-Kilometer-Radius hinausgingen.
In ihren Berichten aus dem Jahr 2015 habe die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt zudem einzig und allein empfohlen, die Privatfahren zum Wohnort mit den effektiven Strassenkilometern statt der Luftlinie abzurechnen. Von strafrechtlicher Bedeutung ist diese Empfehlung der Finanzkontrolle gemäss Schürch nicht.
Losgetreten hatte die Untersuchung eine Privatperson. Sie hatte Strafanzeige gegen Dürr und seine 23 Kadermitarbeiter unter anderem wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung eingereicht. Laut Schürch sind die in der Anzeige aufgeführten Straftatbestände alle nicht erfüllt.
«Es ist eine Entlastung vor allem für unsere Offiziere, die sich in letzter Zeit viel haben anhören müssen, sich jedoch nicht nur an die Weisung gehalten, sondern auch strafrechtlich sich nichts zuschulden kommen haben lassen», sagt Baschi Dürr gegenüber der «Basler Zeitung».
Zum Privileg verholfen hatte den Kadermitgliedern des Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) eine departementsinterne Regelung. Den privaten Gebrauch von Dienstfahrzeugen lässt das Spesenreglement des Kanton Basel-Stadt indes nur in Ausnahmefällen zu. JSD-Vorsteher Dürr hatte daher eine Überarbeitung der internen Weisung angeordnet.
(rwy/sda)