«Hallo Eric, du alter Nazi!» Der Satz fiel an einem Samstagmittag vor drei Jahren und beschäftigt die Justiz bis heute. Der damalige Basler Grossrat Eric Weber stand im Kleinbasel auf der Strasse und verteilte Flyer. Von den Medien wird er als Polit-Clown und Querulant bezeichnet. Aus der Sicht des Linksaktivisten Jürgen Saalfrank stellen diese Titel eine gefährliche Verniedlichung dar. Als dieser an besagtem Samstagmittag zufällig auf Webers Wahlaktion traf, äusserte er deshalb den folgenreichen Satz.
Weber hatte sich auf Ärger eingestellt. Deshalb liess er sich von einem Kollegen begleiten, der seinen Bodyguard spielte. Auch dieser wurde vom Linksaktivisten angesprochen, mit folgenden Worten: «Sind Sie auch so ein Nazi wie der da?»
Weber rief die Polizei. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Linksaktivisten darauf per Strafbefehl wegen Beschimpfung in zwei Fällen. Er habe sowohl Weber als auch dessen Bodyguard auf unzulässige Weise in der Ehre verletzt. Vor der ersten Instanz, dem Basler Strafgericht, erlitt Weber jedoch die erste Niederlage.
Saalfrank wurde vom Vorwurf der Beschimpfung gegenüber Weber freigesprochen. Vor der zweiten Instanz, dem Appellationsgericht, erlitt Weber die zweite Niederlage. Saalfrank wurde auch vom Vorwurf der Beschimpfung gegenüber dem Bodyguard freigesprochen, wie nun aus dem Urteil hervorgeht.
Der Rechtsstreit zeigt: Wenn man jemanden als Nazi betitelt, begeht man eine Ehrverletzung. Doch diese ist nur strafbar, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Das Problem ist allerdings, dass die Beweislast beim Täter liegt. Wer also jemanden als Nazi betiteln will, sollte sich zuerst überlegen, ob er die Behauptung vor Gericht beweisen kann.
Saalfrank gelang der Nachweis mit einem mehr als 200 Seiten dicken Dossier über Weber. Es belegt eine ideologiegetriebene Nähe zu Alt- und Neonazis. Das Appellationsgericht bestätigt deshalb, es sei vertretbar, Eric Weber als Nazi zu bezeichnen. Folglich sei es auch legitim, den Begleiter zu fragen, ob er ebenfalls ein solcher sei.
Diese Erkenntnis kostet den Staat mehr als 10 000 Franken. Das Geld erhalten die Anwälte beider Seiten aus der Gerichtskasse. Weil Weber arbeitslos ist, zahlt ihm das Ge richt seinen Anwalt.
2016 wurde Eric Weber abgewählt. Aktuell kandidiert er für den National- und Ständerat. Die Feststellung ist gemäss dem höchsten Basler Gericht erlaubt: In Basel bewirbt sich ein Nazi für einen Sitz im Bundeshaus. (bzbasel.ch)