Wegen Wahlfälschung hat das baselstädtische Appellationsgericht Grossrat Eric Weber am Dienstag zu 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der einschlägig Vorbestrafte hatte eine Frau dazu gedrängt, ein zweites Wahlcouvert zu beziehen und ihn zu wählen.
Damit ist Weber wegen Manipulationen bei Wahlen zweifach vorbestraft. 2008 war er wegen mehrfacher Wahlbestechung, Wahlfälschung und Drohung zu 180 Tagessätzen bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. 2012 war er dennoch erneut in den Grossen Rat gewählt worden, dem er bereits 1984 bis 1992 angehört hatte. Parlamentsentschädigungen sind heute das einzige Erwerbseinkommen des 53-Jährigen.
Zwei Frauen hatten Weber angezeigt, weil sie sich von ihm bedrängt sahen, ihn zu wählen. Das Strafgericht hatte ihn deswegen Ende 2014 erstinstanzlich der mehrfachen Wahlfälschung schuldig gesprochen; als unbedingte Strafe waren ihm 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit statt einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen auferlegt worden. Jenes Urteil hatte er angefochten.
Die zweite Instanz wies nun zwar die Argumente der Verteidigung ab, wonach bei Einvernahmen nicht alle Vorgaben eingehalten worden seien. Hingegen kam das Dreiergericht bei der Anzeige der einen Frau zu einem Freispruch aus rein formaljuristischen Gründen, auch wenn es laut Präsident inhaltlich sehr wohl eine Wahlfälschung sehe.
Bestätigt hat das Appellationsgericht jedoch den Schuldspruch im Fall der anderen Frau: Weber habe gewusst, dass diese zuvor schon ihr Wahlcouvert abgegeben hatte, und sie dennoch zu einer illegalen weiteren Stimmabgabe gedrängt. Er habe gar das Couvert selber verschlossen und eingeworfen. Die etwas wirren Aussagen der Frau seien dazu klar genug und Webers «Tatherrschaft» ausreichend erkennbar.
Weber selber bezeichnete sich in der Verhandlung als unschuldig: Er habe bloss legal im Wahlkampf «Klinken geputzt». Er verunglimpfte die beiden Anzeigestellerinnen als psychisch krank und strickte eine Verschwörungstheorie über Behörden, die ihn krass benachteiligten und in Untersuchungshaft unkorrekt behandelt hätten.
Weber habe ein Gespür, labile Leute zu bearbeiten, damit sie in seinem Sinne handeln, und dies «schamlos ausgenutzt», widersprach der Gerichtspräsident. Wegen des formellen Teilerfolgs der Berufung wurde die Strafe leicht reduziert, doch wegen der schlechten Prognose bleibt sie unbedingt – er habe «kein Körnchen Einsicht» gezeigt.
Noch vor dem Gerichtsgebäude kündigte der Verteidiger an, den Fall vor Bundesgericht weiterzuziehen: Die Anschuldigungen seien völlig ungenügend bewiesen. So wird der erneute Schuldspruch nicht mehr vor den nächsten kantonalen Wahlen vom 23. Oktober 2016 rechtsgültig – dabei kandidiert Weber für Regierung und Parlament im Stadtkanton.
Im Parlament fällt der Rechtsaussenseiter Weber nur mit Eskapaden auf, wegen derer er immer wieder verwarnt und auch des Saals verwiesen wird. Per Ende 2016 wird allerdings ein Rücktritt gültig, den er Ende 2013 im Plenum schriftlich erklärt hatte – ein Widerruf ist de jure nicht möglich; dafür angefragt hatte er trotzdem. (whr/sda)