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Tatort Transit: Wie Menschenschmuggler den Basler Flughafen missbrauchen

Weil Schlepper so unmerklich agieren, erhält die Öffentlichkeit kaum Einblick in ihre Arbeit. Der Fall am Basler Strafgericht wirft ein seltenes Schlaglicht auf das Geschäft Menschenschmuggel. (Symbol ...
Weil Schlepper so unmerklich agieren, erhält die Öffentlichkeit kaum Einblick in ihre Arbeit. Der Fall am Basler Strafgericht wirft ein seltenes Schlaglicht auf das Geschäft Menschenschmuggel. (Symbolbild)bild: shutterstock

Tatort Transit: Wie Menschenschmuggler den Basler Flughafen missbrauchen

Der Luftweg ist die Luxusvariante im perfiden Business der Menschenschmuggler. Der Fall von Edvin H. am Basler Strafgericht gibt einen seltenen Einblick, wie Schlepper operieren.
28.07.2019, 06:02
Benjamin Rosch / ch media
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Als Edvin H.* am 22. Juni von Düsseldorf nach Zürich fliegt, braucht er kaum Gepäck, denn was er mitführt, ist ein Mensch.

Edvin H., 37, ist geboren in Teheran und wohnt in einem Nobelviertel von London, der Stadt, in der er Kunst studiert hat. Ein eleganter Mann, mit schönem Teint, feinen Gesichtszügen und gebleichten Zähnen. Die Passagiere neben ihm könnten den smarten Iraner für einen Geschäftsmann halten.

Das ist er gewissermassen auch, ein äusserst gewiefter noch dazu. Doch er jettet nicht von Büro zu Büro – seiner Arbeit geht er auf der Reise selbst nach. Edvin H. ist Schlepper und dafür stand er diese Woche vor dem Basler Strafgericht.

Das Flugticket nach Zürich hat Edvin H. nicht selber gekauft. Ein Hintermann hat es ihm besorgt – wie auch jenes für den direkten Weiterflug nach London Gatwick. Auf jenem Flug wird auch Nesrin* sein, eine junge Iranerin, die sich schon zweimal vergeblich um ein Visum für Europa beworben hatte und ihr Glück in England sucht. Edvin H. ist der Mann, der ihr die Türe zu einem besseren Leben im Westen aufstossen soll.

Nesrin ist schon einmal mit ihm gereist. Unter falschem spanischen Namen, doch die Behörden in Basel kamen ihr auf die Schliche. Sie schickten die junge Frau ins Asylheim. Auf dem Weg dahin tauchte sie unter, jetzt wagt sie einen neuen Versuch. Dieses Mal soll es mit gefälschten israelischen Papieren klappen. Statt «Trinidad» heisst Nesrin inzwischen «Lana».

Wieder geht es schief. Am Gate vor dem Betreten des Flugzeugs muss Nesrin ihre Papiere scannen lassen. Das Gerät erkennt die Fälschung, Grenzwächter hindern sie an ihrer Weiterreise. Sie prüfen ihre Buchung und stellen fest: Nesrin hat einen Begleiter. Es ist Edvin H.

ZUR JAHRES-MK VOM EUROAIRPORT BASEL-MUELHAUSEN, STELLEN WIR IHNEN HEUTE, 18. JANUAR 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - The EuroAirport in Basel, on Wednesday, December 7, 2016. One person d ...
In der Abflughalle des Basler Euro-Airports traf Ali auf seinen Schlepper. © Chris IseliBild: KEYSTONE

Er bleibt mehr oder weniger gleichzeitig in einer Stichprobe der Grenzwache hängen. Die Behörden werden misstrauisch, erkundigen sich bei der Airline nach den Hintergründen der Buchung. Die Auskunftsperson am Telefon bestätigt erste Zweifel: Es habe zwei «suspect bookings» gegeben, zwei kurzfristige Buchungen aus der Türkei für den Einzelflug innerhalb Europas. Es sind die Tickets von Edvin H. und Nesrin. «Das hat den Verdacht erhärtet», wird der zuständige Grenzwächter später vor Gericht sagen. Die Beamten durchsuchen Edvin H. und finden fremde Dokumente.

Das Geschäft der heimlichen Flugbegleiter ist komplex

Das Perfide am Geschäftsmodell der Schlepper ist ihre Unsichtbarkeit. Zum Zeitpunkt des Delikts sind sie stets nur in der Nähe. Sie tragen nicht das Risiko, sie haben nicht ihr Leben aufs Spiel gesetzt und auch nicht das Vermögen der Verwandten, sie leiden nicht unter der Panik, entdeckt zu werden und vor dem Nichts zu stehen. Dennoch lassen sie sich für ihre Dienste fürstlich entlöhnen.

Weil Schlepper so unmerklich agieren, erhält die Öffentlichkeit kaum Einblick in ihre Arbeit. Der Fall am Basler Strafgericht wirft ein seltenes Schlaglicht auf das Geschäft Menschenschmuggel.

Wer auf dem Luftweg in eine neue Heimat aufbricht, tut dies schnell und sicher. Er muss sich nicht in eines dieser elenden Boote setzen, mit denen fast jeder Fünfzigste seinen Tod im Mittelmeer findet. Er muss sich auch nicht in einen Lieferwagen drängen, den die Schlepper von aussen verschweissen, damit die Flüchtlinge auf ihrer Fahrt durch Europa nicht abhauen.

Die Flucht per Flugzeug sei «deshalb besonders teuer für die Geschleppten und die Gewinne, welche die Schleuser aus dieser Aktivität ziehen, besonders hoch», schreibt die Basler Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Flugzeug-Schleuser sind international vernetzte Kriminelle. Ihr Business ist komplex. Es bedarf komplizierter Abläufe, um die Spuren einer illegalen Ausreise zu verwischen. «Routing» heisst es im Fachjargon, wenn eine Person nach anscheinend unlogischen Mustern um den Globus reist, um über mehrere Transitstationen zum Ziel zu gelangen.

Um die Behörden mehrerer Länder zu betrügen, bedarf es immer neuer Dokumente, die bald auftauchen, bald wieder verschwinden müssen. Der Schleuser hat die Aufgabe, die Person unbemerkt zu begleiten und ihr jeweils die nötigen Papiere zuzustecken.

Manchmal buchen ferne Hintermänner zwei Flüge parallel, damit die illegal reisenden Passagiere je nach Bedarf einen anderen Boardingpass vorweisen können. Eine wichtige Rolle kommt dem Transitraum zu. Dort trifft der Schlepper seine Kunden, um sie mit neuen Identitäten zu versorgen oder ihnen die echten Papiere abzunehmen.

«Es ist heikel, zwei Ausweise auf sich zu tragen, denn bei einer Durchsuchung fliegt alles auf», sagt einer der Grenzwächter im Zeugenstand vor Gericht. Wichtig sei auch, dass die geschleuste Person am Ziel ohne Ausweise ankommt. «Dann kann man sie nicht zurückschicken.» Erst viel später wird der Flüchtling seine echten Papiere wieder brauchen, wenn es darum geht, sich niederzulassen.

Nur ganz wenige Fälle landen vor einem Basler Richter

Die Behörden nehmen Nesrin fest. Der Versuch ist misslungen, ihr Weg endet in Zürich. Edvin H. hingegen können die Grenzwächter nichts vorwerfen. Zwar hat er sich in einer kurzen Einvernahme in Widersprüche verstrickt. Er konnte nicht erklären, zu welchem Zweck er in Europa umherjettet, von einer Stadt zur anderen, und kaum den Flughafen verlässt. Wieso er sein Handgepäck aufgibt und weshalb er fremde Dokumente mit sich führt. Doch all das ist nicht strafbar.

Weil Edvin H. unter diesem Namen auf keiner Fahndungsliste steht, darf er in die Maschine steigen. Spanien hat ihn national zur Verhaftung ausgeschrieben wegen Fälschung von Urkunden – allerdings unter anderem Namen.

Die hiesigen Strafverfolger haben wenig Erfahrung mit dem weltweiten Schlepperbusiness. Es gebe kaum Fälle in Basel, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Peter Gill. Es ist wohl Zufall, dass die Basler Strafrichter nächsten Monat schon den nächsten Fall beurteilen müssen: Ein Mann aus Sri Lanka hat mutmasslich eine Frau von Kuala Lumpur über Istanbul nach Basel geschleppt.

Auch wenn viele Fälle nie vor einem Schweizer Richter landen: Die Grenzwache stellt jeden Monat Menschenschmuggel fest. «Die Migrationszahlen in der Schweiz haben seit dem Jahr 2016 zwar deutlich abgenommen, jedoch sind Schlepperorganisationen sowie Einzelpersonen nach wie vor sehr aktiv», sagt Sprecher David Marquis.

2015 hat die Schweiz dafür eine Task-Force ins Leben gerufen. Das Engagement schlägt sich in Zahlen nieder: Trotz rückläufiger Migration registrierte das Korps im vergangenen Jahr 50 Schlepper mehr als 2017. Insgesamt waren es 2018 knapp 400. Bis Juni dieses Jahres sind es bereits 195. Wobei die wenigsten mit dem Flugzeug reisten; die meisten Flüchtlinge bewegen sich auf der Strasse und nur noch einige wenige mit dem Zug. Wie das abläuft, will Marquis aus Rücksicht auf die Einsatztaktik nicht verraten.

Mehr als ein Jahreslohn für ein neues Leben

Ali* setzt alles auf eine Karte. Weil er mit seiner Mannschaft an einem Volleyball-Turnier in Frankreich teilnimmt, hält er ein Visum für den Schengenraum in seinen Händen. Er hat mit seinen Eltern in Iran gesprochen und mit ihnen vereinbart: Es ist das Ticket zur Flucht.

Der Vater hat einen Kontakt gefunden zu Leuten, die Ali nach England schleusen sollen. Zwischen 5000 und 6000 Franken hat er für die Reise bezahlt. Das ist deutlich mehr als ein Mensch im Iran durchschnittlich in einem Jahr verdient.

Ali fliegt via Istanbul nach Paris und verbringt dort eine Nacht im Ibis-Hotel. Über Whatsapp steht er stets im Kontakt mit seinen Schleusern, die ihm per DHL-Paket seinen neuen Reisepass zustellen. Ali ist plötzlich Tscheche und heisst Roman Balog. Er erhält ein Ticket und reist mit dem Zug über Strassburg nach Basel. Wiederum auf seinem Handy taucht der Befehl auf, den Chatverlauf zu löschen und zum Euro-Airport zu gehen, wo ein Mann auf ihn warte.

Im «Café Paul» in der Abflughalle des EAP hat es geheissen, würde er seinen Schleuser treffen. Ihre Blicke kreuzen sich und Ali folgt dem Mann zum Zoll. Es ist Edvin H. Nur acht Tage nach der gescheiterten Ausreise von Nesrin.

Beim Scan legt Ali seinen echten Reisepass vor und ein Ticket nach Istanbul. Doch statt zum Gate der Turkish Airlines läuft Ali zu einer Maschine der British Airways mit Zielflughafen London. Auf der Toilette trifft er Edvin H., der ihm sagt: Alles wird gut gehen. Ali gibt ihm seinen iranischen Pass und stellt sich in die Schlange fürs Boarding. Einige Meter dahinter steht Edvin H. Doch als die Reihe an Ali ist, fliegt er auf: Die Fälschung ist enttarnt.

Der alarmierten Grenzwache fällt auf: Edvin H.? Der war doch schon vor acht Tagen hier? Bei seiner Festnahme hat Edvin H. kaum mehr dabei als etwas Gepäck und fünf englische Pfund. Für ihn könnte die exakte Erzählung Alis zum Problem werden.

Ein lockerer Auftritt vor dem Basler Strafgericht

Am Mittwoch steht Edvin H. vor dem Basler Gericht. Er erscheint in hellblauem Hemd, schwarzen Jeans und Sneakers. Gleich zu Beginn verlangt die Richterin seinen Pass. Die Stempel darin, die Buchungsreferenzen und die Feststellungen der Grenzwächter sind die Blaupausen seiner Reisen, anhand derer die Richterin Edvin H. dingfest machen will.

Auf ihre Fragen antwortet er mal bereitwillig, mal desinteressiert und dann wieder unwirsch. Was sein Unfall mit dem Fall zu tun habe, aufgrund dessen er einen ersten Termin vor der Richterin hat platzen lassen? Sein Audi TT habe sich überschlagen, er sei vom Weg abgekommen, erklärt er dem Übersetzer. Wie er sich ein solches Auto leisten kann, ist unklar: Er habe keinen Job und lebe bei den Eltern. Seine Mutter sitzt im Gerichtssaal.

Den Vorwurf, Menschen zu schmuggeln, bestreitet er. Zwar kann er sich noch an jede Einzelheit der Verhaftung erinnern, doch weshalb er bald in Zürich, bald in Düsseldorf und dann wieder in Istanbul auftaucht, mag sich Edvin H. nicht entsinnen.

Und wenn er dem Gericht eine Geschichte von Verwandtschaftsbesuchen in Frankreich auftischt und eine grosse Zusammenkunft von Freunden im Raum Zürich beschreibt, dann gibt er sich wenig Mühe, eine konzise Schilderung zu präsentieren. Vieles bleibt vage.

Die sichtlich genervte Gerichtspräsidentin weist ihn solchen Fällen dann darauf hin, dass er in der Hauptverhandlung etwas anderes erzählt als in der Einvernahme, und dass beide Versionen nicht mit seinen nachweisbaren Reisen übereinstimmen können.

Edvin H. nimmt es schulterzuckend hin. Das Verhör zermürbt die Richterin zunehmend. Edvin H. scheint sich an der Fragerei nicht zu stören.

«Wie erklären Sie sich, dass Sie den Pass einer illegal einreisenden Frau bei sich trugen?», fragt die Richterin.«Eine Frau hat mir den Pass gegeben.»«Was haben Sie am 2. Juni in der Schweiz gemacht?»«Ich kann mich nicht erinnern.»«Die Staatsanwaltschaft unterstellt Ihnen, dass sie den Leuten geholfen haben, indem sie deren echte Dokumente bei sich trugen.»«Nein, das stimmt nicht.»«Haben Sie je einer Person geholfen, ohne gültige Papiere nach England einzureisen?»«Nein.»

Es gibt eine Pause. Die Richterin studiert die Akten. Edvin H. blickt auf den Boden, dann zum Übersetzer. Er gähnt.

Wortreicher sind die Grenzwächter, die genau darlegen müssen, wie sie den Beschuldigten abgeführt und untersucht haben. Dabei unterliefen ihnen Fehler. Nicht alle Dokumente sind korrekt ausgefüllt und für kurze Momente befand sich Edvin H. in einer offenen Zelle ohne Aufsicht. Es sind Unachtsamkeiten, welche die Grenzwächter so erklären: Es kommt sehr selten vor, dass Untersuchte wieder freigelassen werden.

Tags darauf die Urteilsverkündigung. Lachend begrüsst Edvin H. die Journalisten.

Dass Edvin H. der jungen Iranerin Nesrin zur Flucht verholfen hat, kann das Gericht nur durch Zufall nachweisen. Bei seiner zweiten Kontrolle trug Edvin H. ihre Papiere noch immer bei sich. Aufgrund der Stempel ist klar: Edvin H. hat Nesrin im Transitraum getroffen und dort ihre Papiere getauscht. Die detailgetreuen Schilderungen von Ali kann das Gericht indes nicht verwerten: Es war kein Strafverteidiger im Raum, als Ali seine Geschichte in einer Einvernahme erzählte. Auch bei der Festnahme des Schleppers geschah Seltsames: Den Pass von Ali fand man zwar nicht direkt beim Schlepper, aber hinterher unter dem Teppich eines Haftraumes der Grenzwächter.

Die Gerichtspräsidentin spricht ihn nur in Teilen der Förderung rechtswidriger Ausreise schuldig und verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

«Sie haben die Schweiz als Transitland missbraucht, und das mehrfach», sagt die Richterin. Der Dolmetscher übersetzt. Edvin H. lächelt.

Vielleicht hätte er sogar noch mehr herausschlagen können, denn viel hatte das Gericht nicht in der Hand. Weil Edvin H. es aber nicht für nötig hielt, überzeugende Erklärungen für seine Reisen darzulegen, komme der Spruch «in dubio pro reo» nicht zur Anwendung, sagt die Gerichtspräsidentin: «Sie bieten ja gar keine Erklärung für ihre Reisen.»

Die Staatsanwaltschaft hatte in Edvin H. einen Teil einer kriminellen Bande gesehen. Die Richterin fand dafür zu wenig Anhaltspunkte. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erhält Edvin H. seine Kaution zurück, zehntausend Franken. Bezahlt hat sie seine Familie. Dafür muss er die Verfahrenskosten tragen. Es ist ungefähr so viel, wie die Reise von Ali gekostet haben dürfte: 6429 Franken und 20 Rappen.

«Gute Heimreise», wünscht die Gerichtspräsidentin, als Edvin den Saal verlässt. Noch am gleichen Tag geht sein Flieger nach London.

Die Schweiz wird er in Zukunft meiden müssen. Das Gericht verweist ihn für drei Jahre des Landes. Ein kleiner weisser Fleck für einen Mann, dessen Geschäftsfeld sich über ganz Europa erstreckt.

*Die Namen von Edvin H., Nesrin und Ali sind der Redaktion bekannt. (aargauerzeitung.ch)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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90er
28.07.2019 06:29registriert November 2014
Sehr spannender Artikel! Gerne mehr zu dieser Thematik.
2440
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Delisa06
28.07.2019 11:03registriert Mai 2019
Wusste gar nicht dass es auch für diesen Weg Schlepper gibt.
Danke, wieder was gelernt
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