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«Frau» und «Mann» sollen im Basler Gleichstellungsgesetz verbleiben

«Frau» und «Mann» sollen im Basler Gleichstellungsgesetz nicht gestrichen werden

28.11.2023, 14:24
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Die Begriffe «Mann» und «Frau» sollen im neuen, auf den LGBTIQ-Bereich ausgedehnten Basler Gleichstellungsgesetz nach wie vor ihren Platz haben. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat den Gesetzesentwurf der Regierung überdies präzisiert und verschlankt.

Am Frauenstreiktag demonstrierten zehntausende Frauen auch für gerechtere Löhne. (Archivbild)
Alle sollen sich angesprochen fühlen und einbezogen werden.Bild: KEYSTONE

Das neue Basler Gleichstellungsgesetz soll alle erdenklichen Geschlechtervorstellungen sowie Formen der sexuellen Orientierung umfassen und die Betroffenen vor Diskriminierung aufgrund dieser Grundlagen schützen.

«Wir haben uns mit einer Thematik befasst, die in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert worden ist», sagte JSSK-Präsidentin Barbara Heer (SP) am Dienstag an einer Medienkonferenz. Das zeigte sich in der Tatsache, dass die Regierung mit ihrem ersten Gesetzesentwurf vor der Vernehmlassung nicht nur gesellschaftliche Traditionalisten, sondern durch die Streichung der rechtlichen Kategorien «Mann» und «Frau» auch feministische Kreise aufgeschreckt hatte.

Frauen und Männer sollen nun neben den neu genannten Geschlechteridentitäten Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit explizit im Gesetz stehen bleiben. Die Kommission habe sich auch aus rechtlichen Gründen letztlich auf das Personenstandsregister des Bundes abstützen müssen, das nur zwei Geschlechter kenne, sagte Vizepräsident David Jenny (FDP).

Vereinfachungen und Verschlankungen

Die JSSK hat gemäss den Worten Jennys überdies Vereinfachungen und Verschlankungen vorgenommen. Die Regierung hatte bei der Definition der verschiedenen Formen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung einen ganzen Katalog vorgeschlagen, der nun von der Kommission auf wenige Zeilen gestrafft wurde.

Des Weiteren hat die Kommission die gesetzliche Verbindlichkeit verstärkt. So soll die Regierung alle vier Jahre zu einem schwerpunktmässigen Aktionsplan zu Festigung der Gleichstellung verpflichtet werden.

Darüber hinaus bleibe aber der Handlungsspielraum in einem kantonalen Gesetz eingeschränkt. So werde es nicht möglich sein, bei Privaten ein so breit gefächertes Diskriminierungsverbot durchzusetzen oder strafrechtlich einzugreifen, sagte Jenny.

Die JSSK-Präsidentin Heer sprach von einem breit, namentlich mit 11 zu 2 Stimmen getragenen Kompromiss.

Gespaltene Geschäftsprüfungskommission

Nicht auf einen Kompromiss einigen konnte sich indes die mitberichtende Geschäftsprüfungskommission (GPK). Die Kommissionsmehrheit hält sich inhaltlich mehr oder weniger an die Version der JSSK, die sie redaktionell und im rechtlichen Sinne an verschiedenen Stelle zu präzisieren versucht.

Eine aus bürgerlichen Ratsmitgliedern zusammengesetzte Kommissionsminderheit stellte sich indes grundsätzlich gegen den Gesetzesentwurf, namentlich «gegen die Aufhebung des binären Konzepts» mit Mann und Frau, wie sie in einem Minderheitsbericht schreibt. Sie war mit einem Rückweisungsantrag in der GPK gescheitert, den sie im Grossen Rat erneut vorbringen wird.

Der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes wird der Grosse Rat voraussichtlich im Januar behandeln. Im Fall einer Annahme könnte dann auch noch ein Referendum folgen. (saw/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
28.11.2023 14:49registriert April 2016
Die Idee Frauenrechte und im speziellen den Frauenstreik nicht mehr als solchen zu bezeichnen, war eine kolossale Schnapsidee.

Dass es nun ernsthaft "Experten" gibt, welche vorschlagen in einem Gleischstellungsgesetz (!) nicht mehr von Mann und Frau zu sprechen, lässt einen schon fast sprachlos zurück...

Wer macht so was?
Und vor allem warum?
Manchmal denke ich mir, dass dies false flags des politischen Gegners sein müssen - so absolut fremd ist mir die SP geworden.
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Grobianismus
28.11.2023 14:37registriert Februar 2022
Bin zwar selbst sehr für Gleichstellung, könnte aber keinem erklären, was "Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit" sind. Treiben wir es vielleicht langsam zu weit?
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Katerchen
28.11.2023 15:20registriert März 2023
Wenn man Mann und Frau generell aus dem Gesetz streicht wäre ja auch eine Frauenquote nicht mehr zulässig oder?
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