Nach einer Polizeiaktion am Rande der Miss-Schweiz-Wahlen in Bern hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen fünf Mitarbeitende der Berner Kantonspolizei eingestellt. Die Staatsanwaltschaft gelangte zum Schluss, dass die Polizisten rechtens gehandelt hatten.
Sowohl gestützt auf die Strafprozessordnung als auch auf das kantonale Polizeigesetz waren die Polizisten ermächtigt, Teilnehmer einer unbewilligten Kundgebung anzuhalten und für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache zu bringen, schreibt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in einer Mitteilung vom Dienstag.
Für rechtens hält sie auch, dass sich die Aktivisten in sogenannten «Aussackungsräumen» der Polizeiwache aus Sicherheitsgründen entkleiden mussten. Die Einschätzung der Gefährlichkeit der Aktivistinnen und Aktivisten lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im pflichtgemässen Ermessen der Polizisten. Die Einstellung der Untersuchung kann innert zehn Tagen angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Am Rande der Miss-Schweiz-Wahl auf dem Berner Bundesplatz im vergangenen Herbst kam es zu einer Störaktion. Demonstranten kritisierten unter anderem den Sexismus und die Zurschaustellung der Frau bei der Missenwahl. Die Polizei nahm 20 Personen fest, darunter sieben Jugendliche. Die zumeist jungen Leute wurden mehrere Stunden festgehalten. Der Einsatz wurde heftig kritisiert.
Das Polizeikommando liess daraufhin den Einsatz von der Staatsanwaltschaft untersuchen. Unterdessen wurde bekannt, dass die Miss-Schweiz-Wahlen 2015 nicht mehr in Bern, sondern in Basel stattfinden werden.
(sda)