Das Berner Kantonsparlament will irreversible medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung erst bei Volljährigen erlauben. Am Mittwoch hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion mit 76 zu 75 Stimmen angenommen. Zudem soll der Kanton in diesem Bereich die Beratung stärken.
Motionssprecher Tom Gerber (EVP/Reconvilier) begründete den Vorstoss damit, dass infrage gestellt werden müsse, ob Minderjährige in der Lage seien, die Hintergründe und Auswirkungen einer Geschlechtsangleichung zu ermessen. Jugendliche würden zum Teil auch durch Influencer oder Influencerinnen auf den sozialen Medien beeinflusst, so Gerber.
Grossrätin Rahel Ruch (Grüne/Bern) sagte, dass urteilsfähige Jugendliche über einen solchen Eingriff entscheiden könnten. Dies sei im Bundesrecht so geregelt und der Kanton Bern könne es nicht anders regeln.
Beim Vorstoss handelte es sich um eine Richtlinienmotion, deren Umsetzung im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung liegt. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) sprach sich für eine Zustimmung aus. So könne seine Direktion an die Spitäler appellieren, solche irreversible Eingriffe bei Kindern und Jugendliche nur mit äusserster Zurückhaltung durchzuführen.
Die SVP, FDP, EDU und EVP unterstützten den Vorstoss, während SP, Grüne, GLP und Mitte ihn ablehnte.
Mit grosser Mehrheit stimmte der Grosse Rat dem zweiten Punkt der Motion zu. Dieser beauftragt die Regierung damit, Jugendliche, die mit Fragen der Geschlechtsidentität zu kämpfen haben, zu begleiten. Dabei sollten nichtmedizinische und reversible Ansätze bis zur Volljährigkeit bevorzugt werden. (sda)
Abstimmen/Wählen: ab 18
Alkohol: ab 16/18
Autofahren: ab 18
irreversible medizinische Eingriffe: keine Einschränkung
Wie passt das zusammen?
Wir trauen den Kinder nicht zu, dass sie mit Alkohol umgehen können, aber sie sind in der Lage eine Geschlechtsumwandlung voll zu erfassen und die Auswirkungen auf ihr ganzes Leben zu abzuschätzen.
Unter 18 darf man sich (aus gutem Grund) ja nicht mal Brustimplantate machen lassen, dabei wäre das noch ein reversibler Eingriff.
Solche OPs an unter 18-jährigen durchzuführen halte ich für grob fahrlässig.