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Knappes Ja: Bern will geschlechtsangleichende Operationen erst ab 18

Bern will geschlechtsangleichende Operationen erst ab 18 – hauchdünnes Ja

Jugendliche, die im Kanton Bern eine geschlechtsangleichende Operation machen möchten, müssen volljährig sein. Der Grosse Rat hat einen entsprechenden Vorstoss hauchdünn gutgeheissen.
06.12.2023, 11:3006.12.2023, 11:33
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Das Berner Kantonsparlament will irreversible medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung erst bei Volljährigen erlauben. Am Mittwoch hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion mit 76 zu 75 Stimmen angenommen. Zudem soll der Kanton in diesem Bereich die Beratung stärken.

Motionssprecher Tom Gerber (EVP/Reconvilier) begründete den Vorstoss damit, dass infrage gestellt werden müsse, ob Minderjährige in der Lage seien, die Hintergründe und Auswirkungen einer Geschlechtsangleichung zu ermessen. Jugendliche würden zum Teil auch durch Influencer oder Influencerinnen auf den sozialen Medien beeinflusst, so Gerber.

Linke und Mitte dagegen

Grossrätin Rahel Ruch (Grüne/Bern) sagte, dass urteilsfähige Jugendliche über einen solchen Eingriff entscheiden könnten. Dies sei im Bundesrecht so geregelt und der Kanton Bern könne es nicht anders regeln.

Beim Vorstoss handelte es sich um eine Richtlinienmotion, deren Umsetzung im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung liegt. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) sprach sich für eine Zustimmung aus. So könne seine Direktion an die Spitäler appellieren, solche irreversible Eingriffe bei Kindern und Jugendliche nur mit äusserster Zurückhaltung durchzuführen.

Die SVP, FDP, EDU und EVP unterstützten den Vorstoss, während SP, Grüne, GLP und Mitte ihn ablehnte.

Ja zu mehr Beratungsangeboten

Mit grosser Mehrheit stimmte der Grosse Rat dem zweiten Punkt der Motion zu. Dieser beauftragt die Regierung damit, Jugendliche, die mit Fragen der Geschlechtsidentität zu kämpfen haben, zu begleiten. Dabei sollten nichtmedizinische und reversible Ansätze bis zur Volljährigkeit bevorzugt werden. (sda)

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211 Kommentare
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Mätse
06.12.2023 12:02registriert September 2015
Mündigkeitsalter in der CH:
Abstimmen/Wählen: ab 18
Alkohol: ab 16/18
Autofahren: ab 18
irreversible medizinische Eingriffe: keine Einschränkung

Wie passt das zusammen?
Wir trauen den Kinder nicht zu, dass sie mit Alkohol umgehen können, aber sie sind in der Lage eine Geschlechtsumwandlung voll zu erfassen und die Auswirkungen auf ihr ganzes Leben zu abzuschätzen.
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UnpopularOpinion
06.12.2023 12:11registriert Oktober 2022
Ich verstehe nicht ganz, was dafür spricht, dass Kinder und Jugendliche sowas selber entscheiden dürfen.

Unter 18 darf man sich (aus gutem Grund) ja nicht mal Brustimplantate machen lassen, dabei wäre das noch ein reversibler Eingriff.

Solche OPs an unter 18-jährigen durchzuführen halte ich für grob fahrlässig.
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Wolf von Sparta
06.12.2023 12:04registriert Februar 2019
"SP, Grüne, GLP und Mitte ihn ablehnte." Warum, kann ich nicht verstehen. Ein Mensch sollte diese Operationen durchführen dürfen aber bitte erst mit oder ab 18. Es gibt genug Fälle (vor allem Amerika) wo Kinder dies bereits mit 14 Jahren tun dürfen. Da sieht man dann wie viele psychische Folgeprobleme das je nach Fall oder OP etc. auslösen kann. 18 Jahre ist ein gutes Alters PUNKT.
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