Der erstinstanzlich zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte «falsche Zahnarzt von Biel» bleibt in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die verweigerte Haftentlassung abgewiesen.
Der 53-jährige Zahntechniker hatte in den Jahren 2006 bis 2015 zahnmedizinische Behandlungen an Patienten vorgenommen, ohne über die notwendige Ausbildung zu verfügen. Dies führte bei den Betroffenen zu teils schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.
Das Bundesgericht bestätigt, dass dem Mann eine sehr ungünstige Rückfallprognose gestellt werden muss. Gemäss dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hatte das Kantonsarztamt dem Zahntechniker bereits im Jahr 2006 zweimal verboten, Arbeiten im Mund von Patienten vorzunehmen.
Das kümmerte diesen jedoch nicht. Auch nach Hausdurchsuchungen, der Versiegelung seiner Praxisräumlichkeiten und einer einmonatigen Untersuchungshaft im Jahr 2009 liess er sich nicht von seinem Tun abbringen. Selbst nach der Vorladung zur Hauptverhandlung führte er unzulässige Behandlungen durch.
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte den Zahntechniker im März 2015 unter anderem wegen mehrfacher leichter und schwerer Körperverletzung zu einer 54-monatigen Freiheitsstrafe. Zudem sprach es ein fünfjähriges Berufsverbot aus.
Der Mann hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. (Urteil 1B_376/2016 vom 10.11.2016) (sda)