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Raser von Täuffelen BE wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt – 7 und 7,5 Jahre Haft

Raser von Täuffelen BE wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt – 7 und 7,5 Jahre Haft

14.12.2015, 15:2814.12.2015, 15:49
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Fast auf den Tag genau vier Jahre nach dem tödlichen Raserunfall im bernischen Täuffelen hat das Gericht die beiden 22-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Sie müssen siebeneinhalb und sieben Jahre hinter Gitter. Zudem erhielten beide bedingte Geldstrafen. Das Unfallauto wird eingezogen und vernichtet.

Der Unfallort in Täuffelen.
Der Unfallort in Täuffelen.
Bild: newspictures

Die beiden Angeklagten mussten sich vor dem Regionalgericht in Biel für den Tod eines Familienvaters am 17. Dezember 2011 verantworten. Der eine Angeklagte hatte damals mit gegen 100 km/h auf der Hauptstrasse in Täuffelen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und eine Familie auf dem Trottoir erfasst.

Die Frau des Getöteten und der kleine Bub wurden verletzt, ebenso ein entgegenkommender Autofahrer. Aus der Sicht des Staatsanwalts hatten sich die beiden Beschuldigten ein Rennen geliefert. Der Staatsanwalt hatte eine zehnjährige Freiheitsstrafe für beide Angeklagten gefordert.

Die beiden Verteidiger forderten deutlich mildere Strafen. Es sei nicht erwiesen, dass sich die beiden ein Rennen geliefert hätten. Für den Unfallverursacher forderte die Verteidigung 18 Monate bedingt und für den zweiten Angeklagten einen Freispruch. (sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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M2020
14.12.2015 18:16registriert Juni 2015
10 Jahre wären auch ok gewesen. 100kmh innerorts. Zerstörte Familie. Grausam.
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Prämienentlastung etc. – bei 3 Abstimmungsvorlagen zeichnet sich ein Ja ab
Drei der vier Vorlagen, über die wir im Juni abstimmen, werden nach aktuellem Stand angenommen.

Bei der Abstimmung über die Prämienentlastungsinitiative (60 Prozent) und der Kostenbremse-Initiative (54 Prozent) zeichnet sich gemäss einer Umfrage ein Ja ab. Der Energie-Mantelerlass stösst aktuell beim Souverän mit 65 Prozent auf die höchste Zustimmung.

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