Ein mutmasslicher Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat bleibt in Moutier in Ausschaffungshaft. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Kosovaren als unbegründet abgewiesen, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.
Der Mann wurde in den letzten Jahren wiederholt straffällig; zumeist ging es um Gewaltdelikte. Seit 2019 läuft zudem ein Strafverfahren unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Qaida und Islamischer Staat.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Mann in der Schweiz zur Welt gekommen, als Sohn vorläufig aufgenommener Kosovaren. Ab Dezember 2016 soll er regelmässig eine Moschee in Thun besucht haben, wo ein salafistischer Imam wirkte. In der Folge habe er sich zusehends radikalisiert.
Bei einer Hausdurchsuchung sei militärische Outdoor- und Tarnkleidung sichergestellt worden. Auf elektronischen Geräten hätten sich zudem Gewaltdarstellungen mit klarem Bezug zur Terrororganisation Islamischer Staat gefunden. Der Mann habe offenbar Kontakt zu dschihadistischen, salafistischen Milieus gehabt.
Die Kantonspolizei Bern bezeichnete ihn laut Verwaltungsgericht als «unberechenbare und gefährliche Person, bei welcher damit gerechnet werden muss, dass sie aus ihrer religiösen Gesinnung heraus einen terroristischen Anschlag vorbereiten und ausführen könnte».
Das Bundesamt für Polizei verfügte im Juli 2021, den Mann nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme sofort in den Kosovo auszuschaffen. Die Beschwerde des Mannes dagegen ist hängig, eine aufschiebende Wirkung wurde ihr entzogen. Der Mann wehrte sich dagegen, in Ausschaffungshaft auf den Entscheid warten zu müssen.
Er sei in der Schweiz aufgewachsen, spreche perfekt Berndeutsch und habe engen Kontakt zu seiner Familie. Auch sei er bestrebt, in Freiheit einen Job zu suchen. Ein Interesse unterzutauchen habe er nicht. Eine mildere Massnahme würde reichen, zum Beispiel eine Meldepflicht oder die Hinterlegung von Reisedokumenten.
Anders sah es das Verwaltungsgericht. Die Gefahr, dass der Mann untertauche, sei gegeben. Er sei mittellos und beziehe Sozialhilfe. Wiederholt sei er straffällig geworden, das sei ein Indiz für die Gefahr des Untertauchens. Hinzu komme der Haftgrund der erheblichen Gefährdung an Leib und Leben.
Die Ausschaffungshaft läuft bis 21. Januar 2022. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (aeg/sda)