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Doch keine Landesverweisung für Bieler Laienprediger Abu Ramadan

Doch keine Landesverweisung für Bieler Laienprediger Abu Ramadan

14.06.2024, 14:5114.06.2024, 14:51
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Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Berner Obergericht am Freitag in zweiter Instanz entschieden.

Sicht auf das Obergericht des Kantons Bern, am Donnerstag, 7. April 2016, in Bern. Ein Urteil des Berner Obergerichts im Prozess um den Mord an eine Callgirl in Langenthal wird heute erwartet. (KEYSTO ...
Das Berner Obergericht hat am Freitag entschieden, dass Abu Ramadan die Schweiz doch nicht verlassen muss. Bild: KEYSTONE

Das Gericht sprach den 70-jährigen Libyer zwar des mehrfachen Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Eine Landverweisung, wie sie die Vorinstanz ausgesprochen hatte, sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. (sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dave Hawtin
14.06.2024 15:18registriert Dezember 2021
😡🤬 dann halt Haft, bis er von alleine geht oder in der Zelle stirbt.
Für den ist das ein Sieg, er hat gewonnen. Lässt sich durchalimentieren, betrügt den Staat, hetzt gegen und und muss nicht gehen... Dann wundert man sich, warum die Leute immer mehr rechts wählen.
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Schlaf
14.06.2024 15:43registriert Oktober 2019
Und was ist die Begründung, dass ein Landverweisung nicht möglich sein sollte für den armen??
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b0t0v
14.06.2024 15:19registriert Dezember 2020
Sehr mildes Urteil... Bleibt die Frage ob die Staatsanwaltschaft den Fall ans Bundesgericht weiterzieht...
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