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Biel: Prediger Abu Ramadan wegen Rassendiskriminierung vor Gericht

Bieler Prediger Abu Ramadan droht Landesverweis

20.06.2022, 13:0722.06.2022, 03:10
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Wegen Betrugs und Rassendiskriminierung ist der libysche Laienprediger Abu Ramadan am Dienstag in Biel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht verfügte zudem eine Landesverweisung von sechs Jahren.

Einzelrichterin Denise Weingart folgte damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der amtliche Verteidiger hatte einen Freispruch mangels Beweisen verlangt. Er kündigte im Interview mit Keystone-SDA-Video bereits an, dass sein Mandant das Urteil weiterziehen will. Die mediale Vorverurteilung habe sich auch im Strafverfahren niedergeschlagen.

Das erstinstanzliche Gericht sah es für erwiesen an, dass Abu Ramadan den Behörden seiner Wohngemeinde Nidau Einkünfte aus der Organisation von Pilgerreisen verschwieg. So habe er unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen.

«Lügensignale»

Abu Ramadan hatte die Vorwürfe am Montag zurückgewiesen. Doch die Einzelrichterin schenkte seinen Ausführungen keinen Glauben. Der Beschuldigte habe sich in Widersprüche verstrickt und manche Angaben im Verlauf der Untersuchung geändert. In einigen Aussagen erkannte die Richterin «Lügensignale».

Das Gericht sah es weiter für erwiesen an, dass Abu Ramadan an der Freitagspredigt vom 7. Juli 2017 in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen habe. Die Richterin stützte sich dabei auf das Gutachten eines Islamwissenschafters der Uni Freiburg.

Eine Tonaufnahme der Predigt war im Sommer 2017 durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangt. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf Ermittlungen auf.

Vor Gaddafi geflüchtet

Abu Ramadan ist 68 Jahre alt. Er kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe. Mittlerweile bezieht er AHV und Ergänzungsleistungen.

Abu Ramadan
Prediger Abu Ramadan geriet 2017 in die Schlagzeilen.bild: Archiv

Das Urteil nahm er am Dienstag fast regungslos entgegen. Am Vortag hatte er beteuert, er habe ein reines Gewissen und vertraue der Weisheit der Schweizer Richter. Eine Rückkehr in sein Heimatland sei nicht vorstellbar, da er dort von Gaddafi-Anhängern bedroht werde.

In der Vergangenheit ist Abu Ramadan immer wieder nach Libyen gereist, wo mehrere nahe Verwandte leben. Wegen der vielen Reisen sprachen ihm die Bundesbehörden 2017 den Asylstatus ab. Seither hält sich Abu Ramadan dank einer C-Bewilligung in der Schweiz auf. In Tripolis war er nach eigenen Angaben zuletzt vor wenigen Monaten. (sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RhabarBär
20.06.2022 09:17registriert Juni 2017
Da gibt es Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler, die sich wunderbar integriert haben. Die werden aber ausgeschafft, weil deren Mutter unerlaubterweise ein Zusatzeinkommen verheimlicht hat. Und dann gibt es solche, die bleiben können, obwohl sie Sozialhilfebetrug begehen, zu Hass und Intoleranz aufrufen und denen Respekt und Rücksichtnahme ein Fremdwort sind. Soll mal einer die Justiz verstehen...
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code-e
20.06.2022 10:32registriert November 2018
Dass diser Typ überhaupt noch hier ist. Der hat sein Bleiberecht schon längst verwirkt. Das nächste wäre ein oneway Flug nach Tripolis
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Baba ♀️
20.06.2022 09:55registriert Januar 2014
"Heute lebt er dank einer C-Bewilligung in der Schweiz."

WIESO? Wieso kommen solche Vögel zu einer C-Bewilligung? Da lief mMn. so unglaublich viel falsch. Und dieser Abu Dingsda ist eine ganz verlogene Socke, lebt hier wie die Made im Speck und zieht über die Kultur seines Gastlandes her (die Schweiz gehört nun mal zum christlich-abendländischen Kulturraum), bzw. ruft gar zum Hass auf u.a. seine Gastgeber auf 🤬.

Menschen, die sich hier dermassen unwohl fühlen, sollen doch einfach in Länder zurückkehren, wo es für sie "besser stimmt".
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