Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan soll zweitinstanzlich vom Vorwurf des Betrugs und der Rassendiskriminierung freigesprochen werden. Das forderte die Verteidigerin des Libyers am Mittwoch vor dem Berner Obergericht.
Anders sieht es die Staatsanwältin. Am erstinstanzlichen Urteil sei festzuhalten, verlangte sie. Das Regionalgericht in Biel hatte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil des Obergerichts soll am Freitag verkündet werden.
Der 70-jährige Mann, der sich Abu Ramadan nennt, ist sich keiner Schuld bewusst, wie er vor dem Obergericht deutlich machte. Eine Rückkehr in sein Heimatland komme für ihn nicht in Frage. Dort könne er nicht in Sicherheit leben.
Für die Schweiz empfinde er grossen Respekt und Dankbarkeit, sagte er. Dieses Land habe ihn 1998 auf der Flucht vor dem libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi aufgenommen. Der Grossteil seiner Familie lebe in der Schweiz, und er habe hier viele Freunde.
Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann unrechtmässig Sozialhilfe bezogen hatte. Er habe Einkünfte aus Pilgerreisen verschwiegen. Zudem habe er in einer Bieler Moschee zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen. Der Fall war im Sommer 2017 durch einen Bericht in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF bekannt geworden.
Abu Ramadan wies die Vorwürfe am Mittwoch erneut zurück. Im Rahmen seiner freiwilligen Tätigkeit in der Moschee habe es zwar Geldflüsse zwischen Pilgern, ihm und den Reiseorganisatoren gegeben. Dabei sei aber alles mit rechten Dingen zugegangen.
Auch den Vorwurf der Rassendiskriminierung liess er nicht gelten. Die fragliche Predigt habe sich um Korruption gedreht. Er habe lediglich die Korrupten unter den Juden und den Angehörigen anderer Religionen angeprangert.
Abu Ramadan hat als Laie nach eigenen Angaben über 300 Predigten gehalten. Heute gehe er nur noch zum Beten in die Moschee.
Abu Ramadan wies die Vorwürfe am Mittwoch erneut zurück. Im Rahmen seiner freiwilligen Tätigkeit in der Moschee habe es zwar Geldflüsse zwischen Pilgern, ihm und den Reiseorganisatoren gegeben. Dabei sei aber alles mit rechten Dingen zugegangen. Er selber habe finanziell nicht profitiert.
Auch den Vorwurf der Rassendiskriminierung liess er nicht gelten. Die fragliche Predigt habe sich um Korruption gedreht. Er habe lediglich die Korrupten unter den Juden und den Angehörigen anderer Religionen angeprangert.
Abu Ramadan hat als Laie nach eigenen Angaben über 300 Predigten gehalten. Heute gehe er nur noch zum Beten in die Moschee.
Eine Verhandlung am Obergericht war schon im vergangenen November geplant gewesen. Der Termin platzte, weil Abu Ramadan nach den schweren Überschwemmungen in Libyen einen psychischen Zusammenbruch geltend gemacht hatte.
In der Vergangenheit ist Abu Ramadan regelmässig nach Libyen gereist, zuletzt laut eigenen Angaben nach der Flutkatastrophe von 2023. Nur mit grossen Schwierigkeiten habe er das Land danach wieder verlassen können.
Das Urteil des Obergerichts wird am Freitag erwartet. (saw/hkl/sda)