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Vater versucht sein transsexuelles Kind zu töten – Berner Obergericht

Elfjährige Strafe für mutmasslichen Angriff auf Transfrau gefordert

21.12.2021, 10:3621.12.2021, 17:22
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Sicht auf das Obergericht des Kantons Bern, am Donnerstag, 7. April 2016, in Bern. Ein Urteil des Berner Obergerichts im Prozess um den Mord an eine Callgirl in Langenthal wird heute erwartet. (KEYSTO ...
Berner Obergericht.Bild: KEYSTONE

Das Berner Obergericht beschäftigt sich noch bis Donnerstag mit dem Fall einer jungen Transfrau, welche 2019 von ihrem Vater brutal angegriffen worden sein soll. Die Staatsanwältin beantragte, die elfjährige Freiheitsstrafe der Vorinstanz sei zu bestätigen.

Der aus einem arabischen Land stammende Vater war vor einem Jahr vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen versuchten Mords an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Er hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Deshalb kam es am Dienstag zum Obergerichtsprozess.

Der Verteidiger des Mannes verlangte wie schon vor erster Instanz einen Freispruch. Dies nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Der Anwalt verwies auf ein rechtsmedizinisches Gutachten, laut dem nicht sicher ist, ob Fremdeinwirkung vorliegt oder ob sich die Transfrau selbst verletzte.

Die Vorinstanz habe die Unschuldsvermutung verletzt. Das Berner Obergericht will das Urteil am Donnerstagnachmittag bekanntgeben.

«Bisch schwul?»

Das Gericht hat ein Ereignis aus dem Mai 2019 in Langnau im Emmental zu beurteilen. Klar ist, dass eines Morgens die junge Transfrau, welche damals 17-jährig war, blutüberströmt bei den Nachbarn auftauchte und um Hilfe bat. Sie wies mehrere Schnittverletzungen am Hals, an der Brust und am Rücken auf.

Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Laut Anklageschrift überlebte sie mit viel Glück.

Gemäss Zeugen sagte die junge Transfrau sofort, der Vater habe ihr die Wunden zugefügt. Zuvor habe er sie, die noch schlief, an den Haaren gepackt, sich auf sie gestürzt und geschrien: «Bisch schwul?», «Du bist schwul». Dann habe er mit dem Küchenmesser auf sie eingestochen. Mit den Beinen habe sie den Vater wegstossen können und sei davongerannt.

Der Vater will jedoch plötzlich Schreie gehört haben. Als er nachgeschaut habe, sei sein Kind in einer Blutlache gelegen und an ihm vorbei gerannt. Er habe sie nicht angegriffen.

Das Regionalgericht in Burgdorf urteilte, es gebe mehrere Indizien, welche für die Tatversion der Transfrau sprächen. Als Motiv sah es eine Überforderung des Vaters und die angespannte Situation zwischen ihm und seinem Sohn respektive Tochter. Dessen Homosexualität respektive sexuelle Orientierung habe er nicht billigen können.

«Schlecht integriert»

Sowohl der Vater als auch die junge Frau erschienen am Dienstagmorgen vor dem Obergericht - der Vater vorgeführt in Handschellen, die Tochter mit einer Art Rollkragenpullover. Dennoch waren Narben am Hals zu sehen.

Die junge Transfrau bejahte die Frage, ob sie sich vor Mai 2019 Gedanken zu einem Suizid gemacht habe. Sie befinde sich in psychologischer Behandlung und habe eine Lehre abgebrochen. Zu ihrer Familie habe sie keinen Kontakt mehr.

Den Vater fragte ein Oberrichter unter anderem, wie es für ihn sei, statt einen Sohn nun eine Tochter zu haben. Der Mann wich aus und sagte nur, sein Kind sei manipuliert worden. Der Beschuldigte ist trotz mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz auf eine Übersetzung angewiesen.

Die Staatsanwältin sprach von einem schlecht integrierten Mann, welcher gemerkt habe, dass er die Kontrolle über seinen Sohn respektive seine Tochter verliere. Mit ihrer Transsexualität habe er nicht umgehen können.

Zwischenfall im Gerichtsgebäude

Der Gerichtspräsident gab am Donnerstagnachmittag bekannt, kurz vor Mittag sei es im Obergericht zu einem Zwischenfall gekommen: Jemand habe mit falschen Angaben versucht, ins Gebäude zu gelangen. Die Videokamera beim Hintereingang sei abgeklebt worden.

Als das Personal eingegriffen habe, habe diese Person «Free Daddy» gerufen, also «Freiheit für den Vater». Für die Urteilseröffnung vom Donnerstag würden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. (aeg/sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Vladimir Pudding
21.12.2021 15:22registriert Januar 2019
Falls er Schuldig gesprochen wird, dann bitte gleich ausschaffen mit lebenslangem Einreiseverbot. Weltanschauungen die zu solch widerlichen Taten (gegen das eigene Kind (!)) führen haben hier nichts verloren.

Das Geld welches man sich vom Gefängnis spart kann man viel besser in Prävention von und Schutz / Heilung der Opfer von Hasskriminalität investieren.
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(der) Balthasar
21.12.2021 15:25registriert Dezember 2015
Ich wünsche der Jugendlichen von ganzem Herzen Kraft und Hoffnung. Hoffentlich gibt es in ihrer Familie oder Umfeld andere Personen, die sie unterstützen. Möge sie an den Folgen der Tat nicht zerbrechen. 🙌
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