Der ehemalige Polizeichef Guatemalas, Erwin Sperisen, hat am Dienstag vor dem Genfer Strafgericht Unterstützung eines Kindheitsfreundes erhalten. Javier Figueroa war in Guatemala Sperisens rechte Hand und erklärte, dass dieser die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft Sperisen vor, Morde an zehn Häftlingen befohlen, geplant und in einem Fall sogar selbst begangen zu haben. Zum einen geht es um drei Häftlinge, die im Oktober 2005 aus dem Gefängnis «El Infiernito» ausgebrochen waren und später erschossen wurden. Zum anderen soll er im September 2006 bei der Erstürmung des Gefängnisses Pavon die Exekution von sieben Gefangenen angeordnet haben.
Fuigeroa konnte den Richtern am Dienstag nicht sagen, ob diese Häftlinge kaltblütig exekutiert worden waren oder ob sie bei einem Schusswechsel mit den Sicherheitskräften der Armee und der Polizei umkamen. Als er aufs Gelände gelangt sei, sei auf ihn geschossen worden. Kommandos hätten das Feuer erwidert.
Er bestätigte, Sperisen und einen gewissen Victor Rivera und andere im Gelände gesehen zu haben. Rivera, ein Venezolaner, der 2008 getötet wurde, war zur Zeit der Vorkommnisse die rechte Hand des damaligen Innenministers Guatemalas, Carlos Vielmann. Er wird verdächtigt, 2007 drei Parlamentarier aus El Salvador getötet zu haben.
Nachforschungen über Rivera hatten zur Folge, «dass ich keinerlei Vertrauen mehr in ihn hatte», sagte Figueroa vor den Richtern. Sie waren auch mit ein Grund für seine spätere Flucht nach Österreich. Dort stand er 2013 wegen des Einsatzes im Gefängnis Pavon vor Gericht und wurde von den Geschworenen mangels Beweisen freigesprochen.
Javier Figueroa erinnerte daran, dass das Gefängnis 2006 Verteilzentrum für Drogen war. Zudem erklärte er, dass es in diesem zentralamerikanischen Land aussergerichtliche Exekutionen immer gegeben habe. Auftragsmörder sei ein Beruf fast wie jeder andere.
Der Prozess gegen den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger Sperisen dauert noch bis Anfang Juni. Der Angeklagte bestritt bei der Befragung in den ersten Prozesstagen sämtliche Vorwürfe. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm über zehn Jahre Gefängnis.