Tiertransporte sind ab Juli auch in der Nacht und am Sonntag erlaubt
Tiere dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.
Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden, hiess es in einer Mitteilung. (sda)
