Schweiz
Bundesrat

Sonntags- und Nachtfahrverbot: Für Tiertransporte gilt ab Juli Ausnahme

Tiertransporte sind ab Juli auch in der Nacht und am Sonntag erlaubt

06.05.2026, 10:2706.05.2026, 12:27

Tiere dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden, hiess es in einer Mitteilung. (sda)

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