Schweiz
Bundesrat

Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen

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Die Corona-Massnahmen waren nicht widerrechtlich. Das entschied das Bundesgericht.Bild: keystone

Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen

29.08.2024, 12:2829.08.2024, 12:31
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Die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen sind gemäss einem Urteil des Bundesgerichts nicht widerrechtlich gewesen. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz.

Wie bei Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft vorgesehen, konnten am Donnerstag der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu beurteilen, ob die Handlungen des Bundesrates und der Behörden widerrechtlich waren oder nicht. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht. Sie haben auch beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, dass die Massnahmen rechtswidrig gewesen seien.

Franz Stadelmann, Initiator der Klage, hat mit diesem Urteil gerechnet. Es passe ins Bild: «Wo die Politik über der Wahrheitsfindung und damit dem Recht steht, ist die Grenze der Demokratie hin zur Diktatur längst überschritten.»

Klägern fehlen Nachweise

In seinem Plädoyer hielt sich der Vertreter des Bundes kurz und verwies auf die bereits eingereichten Akten in diesem Verfahren. Er erklärte unter anderem, dass die Massnahmen als Bündel zu betrachten seien und der Bundesrat immer nach besten Wissen und Gewissen gehandelt habe.

Der Anwalt der Kläger hielt in seinen Ausführungen fest, es sei nicht erwiesen, dass Sars-CoV-2 ein übertragbarer Krankheitserreger sei. Ausserdem habe der Bundesrat nicht bewiesen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bestanden habe, womit die Anwendung des Epidemiengesetzes nicht zulässig gewesen sei.

Im Zusammenhang mit der Zertifikatspflicht sagte der Anwalt, dass eine Impfung weder vor Ansteckung, noch vor einer Weitergabe des Virus geschützt habe. Es habe eine Diskriminierung der Ungeimpften stattgefunden und Geimpfte seien getäuscht worden.(Urteil 2E_3/2022 vom 29.08.2024) (sda)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Eisvogel
29.08.2024 13:48registriert Februar 2019
Ach so, die Grenze zur Diktatur ist laut Franz Stadelmann, dem Initiator der Klage, in der Schweiz überschritten.

Kann durch die Instanzen bis vor das höchste Gericht und spricht von Diktatur.
Kann Interviews geben und alles erzählen was er will und spricht von Diktatur.
Ich verstehe es nicht.
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Unicron
29.08.2024 14:24registriert November 2016
«Wo die Politik über der Wahrheitsfindung und damit dem Recht steht, ist die Grenze der Demokratie hin zur Diktatur längst überschritten.»

Ich der arme =(
Können sich die nicht endlich ein neues Hobby suchen?
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stronghelga
29.08.2024 14:36registriert März 2021
Ein weiteres Mal wurde der Zwängerei seitens des Bundesgerichts ein Riegel vorgeschoben. Dass Franz Stadelmann, der sich darin gefällt, seine absolute Minderheiten-Meinung allen aufzwingen zu wollen, nach dem Urteil noch nachtreten muss und sich damit als schlechter Verlierer erweist, ist bezeichnend.
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