Der Aargauer Staatsanwalt Christoph Rüedi untersucht das Datenleck im Zusammenhang mit der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset. Rüedi wurde von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Ende Oktober als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes eingesetzt.
Das teilte die AB-BA am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.
Die Aufsichtsbehörde hatte im letzten September mitgeteilt, eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen. Der Sonderermittler oder die Sonderermittlerin solle die Strafanzeige der Bundesanwaltschaft betreffend Amtsgeheimnisverletzung prüfen. Das Mandat des Sonderermittlers beschränke sich auf die Untersuchung der Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt, hiess es damals auf Anfrage von Keystone SDA.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte am 17. September im Zusammenhang mit einem Artikel in der «Weltwoche» bei ihrer Aufsicht die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes beantragt. Die der SVP nahestehende Wochenzeitung hatte aus geheimen Ermittlungsakten zur versuchten Erpressung Bersets berichtet. Im Zusammenhang mit diesem Artikel reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Die «Weltwoche» hatte mit Verweis auf geheime Ermittlungsakten über Details zum Fall berichtet. Der Artikel warf Berset zudem vor, er habe öffentliche Mittel verwendet im Umgang mit dem Fall. Dieser Vorwurf gehört nach Angaben der AB-BA vom letzten September nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sonderermittlers.
Da als mögliche Täterinnen und Täter, neben anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kämen, ergebe sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund des Strafbehördenorganisationsgesetzes, schrieb die Aufsichtsbehörde damals weiter.
Im November 2020 hatte die «Weltwoche» publik gemacht, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.
Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand. (aeg/sda)