Schweiz
Bundesrat

Bundesrat ist bereit für eine Erhebung zum Thema Inzest

Kind Missbrauch
Der Bundesrat will sich dem Thema Inzest widmen.Bild: Shutterstock

Bundesrat will eine Untersuchung zum Thema Inzest einleiten

17.05.2024, 12:0617.05.2024, 12:41
Mehr «Schweiz»

Der Bundesrat will einen Bericht zum Thema Inzest und zur Bekämpfung dieser Straftaten erstellen. Er stellt sich hinter ein Postulat aus den Reihen der Grünen. Über hundert Nationalratsmitglieder aus allen Fraktionen haben den Vorstoss mitunterzeichnet.

Der Bundesrat ist bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen, wie er am Donnerstag bekanntgab. Gründe dafür nannte er nicht. Die Überweisung des Postulates durch den Nationalrat dürfte angesichts der Zahl von Unterschriften eine Formsache sein.

Tiefe Zahl von Verurteilungen

Eingereicht hat den Vorstoss Christophe Clivaz (Grüne/VS). Er verlangt eine umfassende nationale Untersuchung zum Vorkommen von Inzest. Der geforderte Bericht soll ausserdem zeigen, weshalb Opfer von Inzest Täterinnen und Täter nicht anzeigen und weshalb die Verurteilungsraten wegen dieses Straftatbestandes tief sind.

Aufgrund der Erhebungen im Inland und Vergleichen mit dem Ausland soll der Bundesrat zudem darlegen, wie Inzest besser bekämpft werden kann. Inzest sei ein schwerwiegendes und gleichzeitig unterschätztes gesellschaftliches Problem, begründet Clivaz sein Postulat.

Die verfügbaren Daten zeigen ein besorgniserregendes Missverhältnis: Jährlich gebe es drei bis sechs Urteile wegen Inzests. Doch die Schätzungen zum Vorkommen dieser Art von Straftat in Familien seien alarmierend hoch. Laut einer kürzlich in Frankreich durchgeführten Studie sind bis zu zehn Prozent der Kinder Opfer sexueller Gewalt, und am häufigsten handelt es sich dabei um Fälle von Inzest.

Träfen diese Zahlen auch für die Schweiz zu, würden sie einen verborgenen Missstand verdeutlichen, schrieb Clivaz. Gemäss Strafgesetzbuch wird unter Inzest der Beischlaf mit Blutsverwandten in gerader Linie sowie mit Geschwistern und Halbgeschwistern verstanden.

Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Straffrei bleiben gemäss Strafgesetzbuch Minderjährige, wenn sie verführt worden sind. (saw/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
90 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
code-e
17.05.2024 13:55registriert November 2018
War in der Familie meines Vaters nicht anders. Die Jungen wurden vom Erzeuger, anders will ich ihn nicht nennen, bis aufs Blut verprügelt, während die Mädchen das "Vergnügen" hatten, mit ihm im Bett schlafen zu müssen. Details darüber erspare ich euch. Alle meine Tanten und Onkel waren oder sind traumatisiert. Mein Vater konnte sich nie davon erholen und alle schweigen darüber. Als aussenstehender kann und will man sich so etwas gar nicht vorstellen
733
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hadock50
17.05.2024 12:42registriert Juli 2020
"Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen"
Lächerlich
Das Opfer kann ein Trauma für ganze Leben haben.
Eine angemessene Straffe wäre, dass der Täter ein leben lang dafür Busse bezahlt.
616
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nony
17.05.2024 13:27registriert Februar 2019
Bei mir war es die Mutter. Warum nicht angezeigt? Weil ich zu jung war und ein Abhängigkeitsverhältnis bestand. Ausserdem hat der Rest der Familie "grosszügig" darüber hinweggeschaut. Nur meine Grossmutter hat ihr ein einziges Mal Einhalt geboten.
Mit anderen darüber zu reden ist praktisch unmöglich. Man wird nicht gehört bzw. nur blöd angemacht.
295
Melden
Zum Kommentar
90
    SVP-Präsident Dettling will nie Bundesrat werden
    Der SVP-Präsident Marcel Dettling hat in einem Interview eine allfällige Kandidatur als Bundesrat in Zukunft ausgeschlossen.

    «Einen Bundesrat Dettling wird es nie geben», sagte der Parteipräsident zur «NZZ am Sonntag». Das Amt als Bundesrat könne kein Lebensziel sein, sagte Dettling in dem am Sonntag veröffentlichten Interview.

    Zur Story