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Bundesrat ist bereit für eine Erhebung zum Thema Inzest

Kind Missbrauch
Der Bundesrat will sich dem Thema Inzest widmen.Bild: Shutterstock

Bundesrat will eine Untersuchung zum Thema Inzest einleiten

17.05.2024, 12:0617.05.2024, 12:41
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Der Bundesrat will einen Bericht zum Thema Inzest und zur Bekämpfung dieser Straftaten erstellen. Er stellt sich hinter ein Postulat aus den Reihen der Grünen. Über hundert Nationalratsmitglieder aus allen Fraktionen haben den Vorstoss mitunterzeichnet.

Der Bundesrat ist bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen, wie er am Donnerstag bekanntgab. Gründe dafür nannte er nicht. Die Überweisung des Postulates durch den Nationalrat dürfte angesichts der Zahl von Unterschriften eine Formsache sein.

Tiefe Zahl von Verurteilungen

Eingereicht hat den Vorstoss Christophe Clivaz (Grüne/VS). Er verlangt eine umfassende nationale Untersuchung zum Vorkommen von Inzest. Der geforderte Bericht soll ausserdem zeigen, weshalb Opfer von Inzest Täterinnen und Täter nicht anzeigen und weshalb die Verurteilungsraten wegen dieses Straftatbestandes tief sind.

Aufgrund der Erhebungen im Inland und Vergleichen mit dem Ausland soll der Bundesrat zudem darlegen, wie Inzest besser bekämpft werden kann. Inzest sei ein schwerwiegendes und gleichzeitig unterschätztes gesellschaftliches Problem, begründet Clivaz sein Postulat.

Die verfügbaren Daten zeigen ein besorgniserregendes Missverhältnis: Jährlich gebe es drei bis sechs Urteile wegen Inzests. Doch die Schätzungen zum Vorkommen dieser Art von Straftat in Familien seien alarmierend hoch. Laut einer kürzlich in Frankreich durchgeführten Studie sind bis zu zehn Prozent der Kinder Opfer sexueller Gewalt, und am häufigsten handelt es sich dabei um Fälle von Inzest.

Träfen diese Zahlen auch für die Schweiz zu, würden sie einen verborgenen Missstand verdeutlichen, schrieb Clivaz. Gemäss Strafgesetzbuch wird unter Inzest der Beischlaf mit Blutsverwandten in gerader Linie sowie mit Geschwistern und Halbgeschwistern verstanden.

Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Straffrei bleiben gemäss Strafgesetzbuch Minderjährige, wenn sie verführt worden sind. (saw/sda)

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95 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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code-e
17.05.2024 13:55registriert November 2018
War in der Familie meines Vaters nicht anders. Die Jungen wurden vom Erzeuger, anders will ich ihn nicht nennen, bis aufs Blut verprügelt, während die Mädchen das "Vergnügen" hatten, mit ihm im Bett schlafen zu müssen. Details darüber erspare ich euch. Alle meine Tanten und Onkel waren oder sind traumatisiert. Mein Vater konnte sich nie davon erholen und alle schweigen darüber. Als aussenstehender kann und will man sich so etwas gar nicht vorstellen
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Fight4urRight2beHighasaKite
17.05.2024 12:54registriert Oktober 2022
Wir haben einen solchen Fall in der Familie, die Betroffene ist in den 60ern in einer klassischen Bauernfamilie im ländlichen Schaffhausen aufgewachsen, 9 Kinder waren das. Sie wurde ab 11 vom erwachsenen Bruder vergewaltigt bis zum 18. Lebensjahr, als sie auszog. Die ganze Familie weiss es, viele schweigen es tot. Es gab damals keine Anlaufstelle, die Polizei hat das nicht interessiert. Später hiess es, blöd gelaufen, ist verjährt, wir können nichts tun. Solche Fälle gibt es in der Schweiz viele, die Opferhilfe weiss das genau. Die Exekutive natürlich nicht, die hat halt lieber Kiffer gejagt.
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Hadock50
17.05.2024 12:42registriert Juli 2020
"Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen"
Lächerlich
Das Opfer kann ein Trauma für ganze Leben haben.
Eine angemessene Straffe wäre, dass der Täter ein leben lang dafür Busse bezahlt.
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