Schweiz
Bundesrat

Fortpflanzungsmedizin: Bundesrat erlaubt Eizellenspende

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider spricht waehrend einer Medienkonferenz des Bundesrates zur Zulassung der Eizellenspende, am Donnerstag, 30. Januar 2025 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Donnerstagmorgen in Bern.Bild: keystone

Bundesrat will Ei- und Samenzellenspende für alle Paare zulassen

Der Bundesrat hat entschieden, die Eizellenspende zu legalisieren. Die Ei- und Samenzellenspende soll zudem auch für unverheiratete Paare möglich sein.
30.01.2025, 08:5930.01.2025, 14:43
Mehr «Schweiz»

Der Bundesrat hat entschieden, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu bearbeiten und anzupassen. Genauer geht es um die Zulassung der Eizellenspende. In der Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» wird dies vom Parlament verlangt. Nach dem Wunsch des Parlaments soll neu die Eizellenspende gesetzlich zugelassen werden.

An der Pressekonferenz von Donnerstagmorgen sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, dass viele Paare heute für die Eizellenspende ins Ausland reisen würden. Nun soll dies auch in der Schweiz möglich sein.

Der Bundesrat möchte ausserdem, dass die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheiratete Paare möglich ist.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz

In der Schweiz legt das Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 fest, unter welchen Bedingungen Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Verfahren gehören heute die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden und der Embryo anschliessend in die Gebärmutter transferiert wird. Für beide Verfahren ist die Samenspende erlaubt.

Neu soll nun auch die Eizellenspende gesetzlich zugelassen werden. Somit können auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit.

Der Bundesrat will diese Neuerung im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umsetzen und hat dazu die Eckwerte festgelegt. Beachtet werden soll dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Wohl des Kindes. Nicht garantiert werden kann der Schutz bei Eizellenspenden im Ausland.

3D-Darstellung einer künstlichen Befruchtung oder In-vitro-Befruchtung einer Eizelle, eines Opiums oder eines Zygoten
Die Eizellenspende soll legalisiert werden.Bild: Shutterstock

Auch für unverheiratete Paare zugänglich

Momentan ist der Zugang zur Samenspende nur für Ehepaare möglich. Mit der Einführung der Ehe für alle haben seit dem 1. Juli 2022 auch verheirate Frauenpaare Zugang zur Samenspende. Mit der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist. Neben der Zulassung der Eizellenspende und der Ausweitung der Samen- und Eizellenspende auf unverheiratete Paare sollen mittels der Gesetzesrevision weitere Änderungen umgesetzt werden, wie eine Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel» bei der In-Vitro-Fertilisation. Bei dieser Regel dürfen innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen gebildet werden.

Geprüft werden soll zudem, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als die bisher festgelegten 10 Jahre konserviert werden dürfen. Der Bundesrat hat das Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. (kek)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
30 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Upsidupsiwiederda
30.01.2025 09:46registriert März 2020
Kein Problem, so lage das die Paare selber zahlen und nicht die Krankenkasse.
399
Melden
Zum Kommentar
avatar
Paupera
30.01.2025 09:45registriert Februar 2019
Schön, dass der Ehezwang für die Samenspende fällt!
Wir mussten nach Inkrafttreten der "Ehe für alle" heiraten, um uns unseren Kinderwunsch erfüllen zu können. Danach hat's leider lange gedauert, bis es geklappt hat. Im Frühsommer erwarten wir nun aber Nachwuchs 🥰
3712
Melden
Zum Kommentar
30
Trump-Zölle: Bundesrat will Import von US-Chlorhühnern erlauben – die Sonntagsnews
Der allfällige Import von US-Pouletfleisch, die mögliche Reduzierung der Anzahl F-35-Kampfjets und der geplante Austausch aller Gleise im Gotthard-Basistunnel: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Der Bundesrat will nach Informationen der «NZZ am Sonntag» den USA beim Export von Pouletfleisch in die Schweiz Zugeständnisse machen. Heute ist Geflügel aus den USA hierzulande tabu, weil die Tiere nach dem Schlachten zur Entkeimung in ein Chlorbad getaucht werden, wie die Zeitung schrieb. Sogenannte Chlorhühnchen dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Das habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestätigt. Im Vertragsentwurf mit den USA steht, dass die Schweiz beabsichtige, «Massnahmen anzugehen, die den Marktzugang für US-Geflügelfleisch und -produkte einschränken», wie die Zeitung unter Berufung auf Quellen aus der Verwaltung schrieb. Die EU sei bei ihren Verhandlungen mit den USA bei der Lebensmittelsicherheit hart geblieben.
Zur Story