Kunden, die voreilig am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschliessen, sollen besser geschützt werden. Neu soll für Telefonverträge sowie beim Versand- und Onlinehandel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten. Der Bundesrat begrüsst eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts, den die Rechtskommission des Ständerats aufgrund einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hatte.
Weil die Konsumentin oder der Konsument bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt würden, bestehe ein erhöhtes Schutzbedürfnis, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Zudem könne der Vertragsgegenstand vor dem Vertragsabschluss oft nicht geprüft werden.
Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. Dass nun ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Telefon und sogenannte Fernabsatzverträge eingeführt werden soll, entspreche dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder, schreibt der Bundesrat. (sda)