Schweiz
Justiz

Zürich: Uber-Fahrer wegen sexueller Nötigung verurteilt

Bezirksgericht Zürich verurteilt Uber-Fahrer wegen Sexualdelikten

07.11.2025, 16:4307.11.2025, 16:43

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 44-jährigen Uber-Fahrer wegen sexueller Nötigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Er wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe und einem siebenjährigen Landesverweis verurteilt.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe und zum Landesverweis verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot. Wie der Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag mitteilte, darf der Mann fünf Jahre lang keine gewerbsmässigen Personentransporte mehr durchführen.

Er wurde für drei Vorfälle verurteilt, die sich zwischen April und Juli des vergangenen Jahres in Zürich ereigneten. Bei den Opfern handelte es sich um Frauen, die zu ihm ins Auto stiegen, während er für Uber oder Bolt unterwegs war.

Betrunkene Frauen missbraucht

In einem Fall zwang er eine 24-jährige Frau zu Oralverkehr. Sie war stark betrunken und wollte nach Hause. In der Verhandlung sagte die Frau aus, sie habe es nur aus Angst getan, da sie befürchtete, von ihm vergewaltigt oder geschlagen zu werden.

Das Gericht verurteilte den im Kanton Thurgau wohnhaften Lastwagen-Fahrer deshalb wegen sexueller Nötigung. Vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung wurde er hingegen freigesprochen.

Im zweiten Fall missbrauchte er eine 31-jährige Frau, die ebenfalls stark betrunken war oder Drogeneinfluss stand. Sie schlief in seinem Auto ein und war kaum noch ansprechbar.

Was genau vorfiel, konnte nicht geklärt werden – jedenfalls fanden sich DNA-Spuren des Mannes an der Unterhose der Frau und sie klagte über Schmerzen im Genitalbereich. Das Gericht sprach ihn in diesem Fall der Vergewaltigung schuldig.

Die nahezu bewusstlose Frau lag insgesamt über zwei Stunden in seinem Auto. Schliesslich rief der Chauffeur selber die Polizei, da er nicht mehr weiterwusste. Zwei Polizisten gelang es schliesslich, die Frau zu wecken und sie dazu zu bringen, die Adresse zu nennen, an die sie gefahren werden wollte.

Im dritten Fall zwang er eine junge Frau, ihn zu küssen. Das Gericht verurteilte ihn dafür ebenfalls wegen sexueller Nötigung.

Er bleibt vorerst in Freiheit

Die Freiheitsstrafe von 48 Monaten liegt deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft beantragten 114 Monaten. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft, den Mann in Sicherheitshaft zu nehmen und nicht mehr auf freien Fuss zu setzen. Er befindet sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in Freiheit.

Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab, da es «keine Fluchtgefahr» sah. Der Mann hat die Staatsbürgerschaften von Italien und Nordmazedonien. Der Verteidiger des Beschuldigten forderte in den meisten Punkten Freisprüche und beantragte eine bedingte Geldstrafe.

Von einem Landesverweis sei abzusehen, unter anderem, weil der Beschuldigte in der Schweiz eine Freundin habe und er für seinen knapp volljährigen Sohn sorgen wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. (sda)

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