
Dürfen hier bald nur noch geimpfte Angestellte arbeiten? Blick in das Google-Hauptquartier an der Zürcher EuropaalleeBild: KEYSTONE
Der Google-Boss greift durch: Ohne Corona-Piks dürfen US-Angestellte des Internetriesen nicht zurück in die Büros. Die Regel soll bald weltweit gelten. Der Internetriese begibt sich in der Schweiz auf heikles Terrain.
29.07.2021, 18:5330.07.2021, 15:52

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Über 4200 Leute arbeiten normalerweise in den Google-Büros an der Europaallee und im Zürcher Kreis 2. Seit nunmehr fast eineinhalb Jahren ist der grösste Entwicklungsstandort ausserhalb der USA wegen Corona mehrheitlich verwaist. Bis September soll zumindest rund jeder dritte Büroplatz wieder belegt werden können.
Nun gibt Google-Chef Sundar Pichai den Tarif durch: Nur wer geimpft ist, darf aus dem Homeoffice in die Büros zurückkehren. Wer keinen Piks will, muss weiter von zu Hause aus arbeiten. Vorerst sind die Standorte in den USA betroffen. Die Regel werde aber auf andere Regionen ausgeweitet, sobald dort Impfungen weithin verfügbar seien. Die genaue Umsetzung hänge von «den örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften ab».

Nach und nach sollen die Arbeitnehmenden wieder in die Google-Büros strömen. Bild: KEYSTONE
In der Schweiz können sich seit geraumer Zeit alle Personen impfen lassen, die es wollen. Wenn man Pichai beim Wort nimmt, müssten also Corona-Impfungen für Google-Mitarbeitenden bald auch in der Schweiz Pflicht sein. Das Unternehmen gibt sich bedeckt: «Ob und wie die Regelung auch in der Schweiz gelten wird, steht aktuell noch nicht fest», lässt Google Schweiz verlauten.
Heikle Pionierrolle
Klar ist: Mit der Impfpflicht würde Google in der Schweiz eine Pionierrolle einnehmen – und sich auf juristisch heikles Terrain begeben. «Eine generelle Impfpflicht, die einseitig von Arbeitgebenden angeordnet wird, halte ich für unzulässig», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, zu watson.
«Eine generelle Impfpflicht, die einseitig von Arbeitgebenden angeordnet wird, halte ich für unzulässig.»
Roger Rudolph, Uni Zürich
Anders wäre es, wenn die Behörden nur für bestimmte Berufsgruppen eine generelle Impfpflicht anordnen. Oder dann, wenn es sich um besonders exponierte Berufsgruppen handelt, also beispielsweise Gesundheitspersonal mit regelmässigem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen. «In einer solchen Konstellation ist die fallweise Anordnung einer Impfpflicht durch die Arbeitgebenden denkbar», so Rudolph. Das Epidemiengesetz sieht nur in Ausnahmefällen vor, dass der Bund nach Anhörung der Kantone ein Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen erlassen kann.
Gewerkschaft pocht auf Mitarbeiter-Anhörung
Bei der für Google zuständigen Gewerkschaft Syndicom vertraut man darauf, dass Google auch punkto Impfpflicht den sozialpartnerschaftlichen Weg beschreitet: «Wir gehen davon aus, dass Google das Personal bei der Entscheidung miteinbezieht. Falls es denn wirklich so weit kommen sollte», so Syndicom-Sprecher Christian Capacoel. Denn auch Syndicom betont, dass es explizit keine rechtliche Grundlage für eine Impfpflicht gebe.
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Im Mitarbeiter-Mail von Pichai heisst es, dass die Angestellten von ihren lokalen Verantwortlichen bald über das weitere Vorgehen informiert würden. Und wer von der Impf-Pflicht ausgenommen sein wird.
Google hatte seinen Mitarbeitern vergangenes Jahr schon früh die Möglichkeit eingeräumt, von zu Hause aus zu arbeiten und die Regel bis Ende Jahr verlängert. Google werde auch in Zukunft insgesamt «mehr Flexibilität in der Arbeitsweise entwickeln.»
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