Coronagegner hielten die Stadt Bern im Herbst 2021 über Wochen in Atem. Donnerstag für Donnerstag zogen sie durch die Strassen der Hauptstadt und verschafftem ihrem Ärger über die Einschränkungen des Bundes Luft. Dabei blieb es nicht immer friedlich. In Erinnerung bleiben dürfte vielen jene Szene Ende September, als die Situation vor dem abgesperrten Bundeshaus eskalierte. Rund 200 Personen rüttelten am Gitter und versuchten es zu überwinden.
Für sechs Personen hat das Konsequenzen. Basierend auf rechtskräftigen Verurteilungen hat die Stadt Bern ihnen nun Verfügungen zukommen lassen. Deren Inhalt ist brisant: Sie müssen sich an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligen, wie Recherchen der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» zeigen. «Diese Personen haben Gewalt angewendet und zum Teil auch Sicherheitsleute angegriffen», sagte der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause am Donnerstagabend im TV.
Die Stadt beruft sich bei ihrem Entscheid auf das 2020 revidierte kantonale Polizeigesetz. Kommt es in Bern bei einer illegalen Demonstration zu Ausschreitungen, können seither Teile der Polizeikosten auf die Täter überwälzt werden. Allerdings kam dieser Paragraf noch nie zur Anwendung. Der Schritt in Bern ist deshalb ein Novum.
Die Behörden lassen jedoch Milde walten. Das Gesetz sieht vor, dass gewalttätigen Demonstranten bis zu 30'000 Franken aufgebrummt werden darf. Die Stadt Bern schöpft den Kostenrahmen indes nicht aus. Die Kostenbeteiligung variiert in den sechs Fällen zwischen 200 und 1000 Franken.
Für Sicherheitsdirektor Nause steht denn auch nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Er versteht die Kostenüberwälzung als präventives Signal an Einzelpersonen. Ziel sei es, dass diese nicht mehr an Protesten teilnehmen würden.
Bei den Coronagegnern kommt der Entscheid der Berner Behörden nicht gut an. Die rot-grüne Regierung wolle an ihnen ein Exempel statuieren, sagte Nicolas Rimoldi im Interview mit «Schweiz aktuell». Der Präsident der Bewegung Mass-voll wirft ihr vor, mit dem schwarzen Block das eigene Klientel zu verschonen.
Das letzte Wort in der Sache dürfte sowieso noch nicht gesprochen sein. Kritik an der Kostenbeteiligung kommt auch von linker Seite. Die Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen hat gemäss «Schweiz aktuell» angekündigt, die Verfügungen bis hin zum Bundesgericht überprüfen zu lassen. Sie sehen in der Kostenüberwälzung eine bedenkliche Beschneidung der Grundrechte. (aargauerzeitung.ch)
Demonstrieren und die eigene Meinung kundgeben ist ein Grundrecht.
Demonstrieren, Gewalt anweden (Randalieren) bei der Demo und Staatangestellte (aka Polizei) angreifen ist KEIN Grundrecht!!!
Aber ich bin auch gegen Corona. Nehme an, es sind die Massnahmengegner gemeint. 😉