Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat nach betrügerischen Spendenaufrufen via Telefon im Zusammenhang mit Impfungen eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Der Kanton ruft die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und verdächtige Anrufe bei der Kantonspolizei zu melden.
Verschiedene Personen erhielten in den vergangenen Tagen Anrufe von Unbekannten, die Spenden verlangten, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mitteilte. Aufgrund der Gesprächsinhalte werde von einem Missbrauch von Impfdaten ausgegangen.
Die Anrufe stammen laut DGS von Callcentern und gehen an Personen, die im Aargau geimpft wurden. Bisher sind acht Fälle von betrügerischen Anrufen bekannt. Die Anrufer hätten sich beispielsweise als Mitarbeitende der Spitex ausgegeben und hätten die Überweisung von Spenden zur Impfung von jüngeren Personen verlangt.
Bei den Kontaktierten handele es sich um eine zeitlich und örtlich auf ein Impfzentrum begrenzte Gruppe von Personen. Im betroffenen Impfzentrum seien die bestehenden Konten aus Sicherheitsgründen gesperrt und weitere Zusatzmassnahmen ergriffen worden.
Wie die mutmassliche Täterschaft an die Daten gelangte, ist bisher nicht geklärt, wie das DGS weiter schrieb. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass ein Datendiebstahl von aussen über die Impfsoftware stattgefunden habe.
Es seien keine ähnlichen Fälle aus anderen Impfstandorten im Aargau oder aus anderen Kantonen bekannt. Die Online-Anmeldung zur Impfung bleibe sicher. Der erforderliche Datenschutz sei gewährleistet. Dies hätten die bereits durchgeführten Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Software-Lieferanten ergeben.
Das Gesundheitsdepartement reichte am Mittwoch ebenfalls eine Strafanzeige ein. Es geht um einen mutmasslichen Verstoss gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte. Einem Mitarbeiter des Kantons seien per E-Mail 20 Millionen Dosen des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca angeboten worden.
Für die Beschaffung des Impfstoffs ist einzig der Bund und für die Zulassung Swissmedic zuständig. Der Kanton Aargau beschafft weder den Impfstoff noch das für die Impfung notwendige medizinische Material eigenhändig, wie das DGS festhält. (saw/sda)
Regel 1 beim testen von Software: Niemals das eigene Produkt testen (bzw Produkt vom Hersteller testen lassen). Ist etwa so wie wenn Philipp Morris sagt rauchen sei gesund ;)