Heimbesuch in Corona-Zeiten: eine «Besucherbox» im Bürgerheim Steffisburg.Bild: KEYSTONE
Über 65-Jährige und Menschen mit Vorerkrankungen sind nicht mehr angehalten, zuhause zu bleiben. Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Empfehlungen für Risikogruppen angepasst.
11.05.2020, 11:0111.05.2020, 12:10
christoph bernet / ch media
Bis gestern galt: Wer über 65 Jahre alt ist oder an einer Vorerkrankung wie etwa Bluthochdruck oder Diabetes leidet, soll zuhause bleiben, den öffentlichen Verkehr meiden, nicht einkaufen gehen und persönliche Kontakte meiden.
Mit diesen Empfehlungen wollten die Behörden jene Personen, für die das Coronavirus besonders gefährlich ist, vor einer Ansteckung schützen – und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern.
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Heute Montag hat das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Website geänderte Empfehlungen publiziert. Der Schritt war bereits letzte Woche angekündigt worden. Die Anweisung, zuhause zu bleiben, ist aufgehoben. Die Empfehlung, persönliche Kontakte zu meiden, wurde abgeschwächt. Neu gelten für über 65-Jährige und Personen mit Vorerkrankungen folgende Empfehlungen:
- Sie können ihr Zuhause verlassen, solange sie strikt die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.
- Orte mit hohem Personenaufkommen sollen gemieden werden, wie beispielsweise Bahnhöfe oder öffentliche Verkehrsmittel. Zu Stosszeiten sollten Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen das Einkaufen vermeiden, ebenso den Pendlerverkehr.
- Für geschäftliche und private Treffen sollen Personen, die der Risikogruppe angehören, bevorzugt das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel nutzen.
Auch mit Blick auf die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen hat das BAG eine neue Empfehlung veröffentlicht. Diese gehörten zu den besonders gefährdeten Personen und sollten deshalb möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Doch Besuche in- und ausserhalb der Heime «sollen grundsätzlich möglich sein».
Die Übersicht zur Lage in der Schweiz:
Den Alters- und Pflegeheimen wird empfohlen, Vorkehrungen zur strikten Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln zu treffen. Dazu gehört laut BAG beispielsweise, nur gesunde Besucher zuzulassen, die Anzahl Besucher und die Besuchszeit zu beschränken sowie spezielle Begegnungszonen mit Plexiglas- oder anderen Abtrennungen zu schaffen.
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