Schweiz
Coronavirus

Die wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Einreise-Quarantäne

Wenn du in diesen 29 Ländern Ferien machst, musst du danach in Quarantäne

Wer muss in Quarantäne und für wie lange? Sind Spaziergänge währenddessen wirklich illegal und können 10'000 Franken Busse kosten? Die wichtigsten Antworten zu den 29 Staaten und Gebiete des Corona-Index.
02.07.2020, 19:3903.07.2020, 08:12
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In den letzten vier Wochen sind wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat infolgedessen eine Liste mit Risikogebieten erstellt, die zur zehntägigen Quarantäne verpflichten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur BAG-Index-Liste:

Welche Reisenden sind von der Quarantäne betroffen?

Alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in die Schweiz unter Quarantäne zu stellen. Die Liste der Staaten oder Gebiete mit hohem Infektionsrisiko wird regelmässig aktualisiert. Betroffen sind derzeit Einreisende aus:

  • Argentinien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Belarus
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Dominikanische Republik
  • Honduras
  • Irak
  • Israel
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Moldova
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Serbien
  • Südafrika
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • USA

Die Liste der Staaten oder Gebiete mit hohem Infektionsrisiko ist in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Wie läuft die Einreise ab?

Die Einreise aus einem Listen-Staat unterscheidet sich nicht wesentlich von einer Einreise aus einem anderen Land. Im Flugzeug oder im Reisecar wird darüber informiert, dass Sie sich in Quarantäne begeben müssen. Zudem werden die Kontaktdaten erhoben, um einerseits eine Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, falls es an Bord infektiöse Passagiere gab. Andererseits können die Kontaktinformationen auch zur Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne verwendet werden.

Nach welchen Kriterien wird die Liste erstellt?

Ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Personen beträgt im betreffenden Staat oder Gebiet in den letzten 14 Tagen mehr als 60.
  • Die verfügbaren Informationen aus dem betreffenden Staat oder Gebiet erlauben keine verlässliche Einschätzung der Risikolage, und es bestehen Hinweise auf ein erhöhtes Übertragungsrisiko im betreffenden Staat oder Gebiet.

Besteht Quarantänepflicht für Personen, die in die Schweiz einreisen?

Für Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko (siehe Liste) in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht – dies ist nicht nur eine Empfehlung.

Wer überwacht die Einhaltung dieser Massnahme?

Zu Beginn der Quarantäne muss jede quarantänepflichtige Person innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde die Einreise melden und die Anweisungen der Behörde befolgen. Die kantonalen Behörden sind für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen zuständig. Eine Unterstützung der Kantone durch den Bund wird geprüft

Warum muss man die kantonalen Behörden zu Beginn der Quarantäne kontaktieren?

Die kantonalen Behörden sind für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen verantwortlich und dafür zuständig, den Personen in Quarantäne die Unterstützung und die Informationen zu bieten, die sie brauchen.

Sind bei Missachtung der Quarantänepflicht Sanktionen vorgesehen?

Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal 10'000.- Franken) bestraft wird, bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu 5000.- Franken. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone.

Müssen sich auch Kinder unter Quarantäne stellen lassen?

Ja. Kinder, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden. Im Idealfall sollte sich nur ein Elternteil um die betroffenen Kinder kümmern.

P.S. Die Eltern, die die Kinder in Quarantäne betreuen, befinden sich ebenfalls in Quarantäne.

Gibt es Personen, die von der Quarantänepflicht befreit sind?

Bestimmte Personen können von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Die Ausnahmen sind in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs beschrieben (siehe Liveticker). Das gilt beispielsweise für Personen, deren Tätigkeit im Gesundheits- oder Sicherheitsbereich unerlässlich ist.

Haben unter Quarantäne gestellte Personen Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung?

Bei Quarantäne im Sinne von Artikel 2 der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs vom 2. Juli 2020 besteht kein Anspruch auf die Entschädigung.

In gewissen Fällen ist es jedoch möglich, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer in ein Risikogebiet entsendet, den Lohn fortzahlen muss. Aus rechtlicher Sicht gilt die Quarantäne tendenziell als Arbeitsverhinderung, und diese Verhinderung muss für eine allfällige Entschädigung unverschuldet sein. Darüber wird von Fall zu Fall entschieden.

Darf man während der Quarantänezeit gelegentlich hinausgehen, spazieren gehen, frische Luft schnappen oder Besorgungen machen?

Nein. Der Zweck der Quarantäne besteht darin, die Übertragungskette zu unterbrechen. Der physische Kontakt mit anderen muss vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass soziale Kontakte verboten sind. Kontakt per Telefon oder Skype ist erlaubt.

Was soll ich tun, wenn während der 10-tägigen Quarantäne Symptome auftreten?

Wenn Krankheitssymptome auftreten, ist es wichtig, die zuständigen kantonalen Behörden umgehend zu informieren. Dies entscheiden über das weitere Vorgehen, beispielsweise sich testen zu lassen.

Was, wenn ich mich selbst unter Quarantäne stellen muss und nirgendwo hingehen kann?

Es ist davon auszugehen, dass alle Personen, welche für einen Aufenthalt in die Schweiz einreisen, über eine Unterkunft verfügen. Als geeignete Unterkunft für die Quarantäne ist grundsätzlich auch ein Hotel oder eine Ferienwohnung anzusehen.

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation?

Isolation bedeutet, dass mit dem neuen Coronavirus infizierte Personen engen Kontakt mit anderen vermeiden müssen.

Quarantäne bezieht sich auf Personen, die in Kontakt mit jemandem waren, der an dem neuen Coronavirus erkrankt ist. Bei diesen Personen wird davon ausgegangen, dass sie erkrankt oder infiziert sind. Nach Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Behörde dürfen sie keinen Kontakt zu anderen Personen haben.

Was ist der Unterschied zwischen der vom Staatssekretariat für Migration publizierten Länderliste und derjenigen in der Verordnung?

Das Staatssekretariat für Migration SEM publiziert die Liste mit jenen Ländern, aus denen die Einreise in die Schweiz, mit Ausnahmen, generell verboten ist.

Die Liste des BAG nennt die Länder, aus denen Menschen in die Schweiz einreisen können. Für die Einreisenden aus den genannten Ländern wird jedoch aufgrund der epidemiologischen Entwicklung in diesen Ländern eine Quarantäne angeordnet.

Weitere Informationen: www.bag.admin.ch

(adi)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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leed
02.07.2020 19:56registriert Januar 2016
Finde ich nur richtig, doch wie will man das kontrollieren? gibt sicher tausende die per Auto einreisen und falsche Angaben machen oder gar nichts melden
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ricardo
02.07.2020 20:22registriert Februar 2014
«Kontakt per Telefon oder Skype ist erlaubt.» Gut zu wissen! Und das sogar trotz der ganzen 5G-Paranoia.
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Patho
02.07.2020 21:14registriert März 2017
Übrigens, an alle, die denken, dass man die Quarantäne einfach umgehen kann (oder dies sogar planen zu tun): Wenn ihr tatsächlich erkrankt (und die Chance ist nicht so klein, wenn man in diesen Ländern war), wird man mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit feststellen können, wo ihr wart und die Busse flattert anschliessend bei euch ins Haus (natürlich eine pro Person)...
Also: geht einfach nicht in diese betroffenen Länder, es gibt genügend andere! ;) und wenn es wirklich wirklich dringend ist, wird man ja auch die Quarantäne ertragen können (sonst ist es nicht genug wichtig)...
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