Um die Kantone bei der Bewältigung der steigenden Anzahl Hospitalisierungen und Covid-19-Patienten in Intensivpflege zu unterstützen, hat der Bundesrat einen erneuten Einsatz der Armee beschlossen. Er umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, die die Spitäler beider Pflege oder beim Patiententransport unterstützen können. Zum Vergleich: Im Frühling bot der Bundesrat bis 8000 Soldaten auf. Die Soldaten könnten zum Beispiel beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen, bei Testabstrichen oder bei der allgemeinen Behandlung von Patienten zum Einsatz kommen. Sie könnten die Spitäler bei der Erweiterung ihrer Kapazitäten auf ihren Intensivpflegestationen mit Material und Personal unterstützen oder als Fahrer den Transport von infektiösen Patienten durchführen.
Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Kantone müssen hier aufzeigen, dass sie sämtliche anderen Mittel ausgeschöpft haben. Der Einsatz ist bis 31. März 2021 befristet.
Egal ob im Fussball oder Eishockey: Die Sportvereine leiden massiv wegen den Corona-Geisterspielen. Allerdings hat der Bundesrat noch keine à-fonds-perdu-Beiträge gesprochen. Hingegen hat Der Bundesrat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, bis im Dezember ein «Aussprachepapier» zu erarbeiten.
Ausserdem präzisierte der Bundesrat in seiner neuen Covid-19-Verordnung Mannschaftssport «die Richtlinien für die Handhabung» der Darlehen in der Gesamthöhe von 175 Millionen Franken pro Jahr. Diese tritt am 1. Dezember in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen in der Sportförderung. Das sind die Bedingungen:
#CoronaInfoCH #BREntscheid Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie verabschiedet. (BK) pic.twitter.com/l8LQYkNeLC
— André Simonazzi (@BR_Sprecher) November 4, 2020
Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen - maximal mit 200 Millionen Franken.
Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.
Für Unternehmen, die zusätzlich zu weiteren Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind, kommt die Härtefallregelung zum Zug. Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt. Die Regelung zielt insbesondere auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe ab.Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone.
Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus starkbetroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Sie könnenweiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 inKraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
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Aber Hauptsache der Wirtschaft gefällt es.