Die Welt ist nicht schwarz-weiss. So gibt es Leute, die vielleicht die Gefahr der Coronavirus-Pandemie anerkennen, aber trotz grösstem Wille sich nicht impfen oder testen lassen können. Sie sind keine «Covid-Leugner» oder «Massnahmen-Kritikerinnen», sondern sind mit bestimmten Veranlagungen auf die Welt gekommen, die sie besonders machen. Die Rede ist von Menschen mit Trisomie 21 oder Autismus, die den Alltag anders erleben und andere Gefühle zeigen.
Für autistisch veranlagte Personen kann es etwa schwierig sein, eine Maske zu tragen, weil die Impulse durch den Stoff im Gesicht zu panischen Reaktionen führen können. Diese können so weit gehen, dass ein Besuch einer Arztpraxis oder eines Testzentrums je nach Ausprägung der Veranlagung erschwert wird. Kommen noch weitere gesundheitliche Einschränkungen dazu, kann die Impfung oder ein Corona-Test für einige wenige Menschen eine Tortur werden.
Solche Menschen werden seit dieser Woche nicht mehr vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Der Bundesrat beschloss vergangene Woche eine kaum beachtete Verordnungsänderung, die in Extremfällen ein ärztliches Attest einem Covid-Zertifikat gleichstellt. Sprich: Wer aus psychischen oder körperlichen Gründen sich nicht nicht testen oder impfen lassen kann, kann weiterhin dort hin, wo Zertifikatspflicht gilt.
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Art. 3 Abs. 2bis Einem Zertifikat nach Absatz 1 gleichgestellt sind Nachweise, die belegen, dass eine Person aus medizinischen Gründen weder geimpft noch getestet werden kann. Für den Nachweis ist ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich, die oder der nach dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung befugt ist.
Die Änderung wurde vom Mitte-Nationalrat Christian Lohr und SVP-Nationalrätin Monika Rüegger angestossen. Sie wollten vom Bundesrat wissen, was er gegen die Diskriminierung durch das Impfzertifikat tue. Die Regierung versprach sich diesem Thema anzunehmen und lieferte eine Verordnungsänderung, die am Montag inkraft trat. Diese berücksichtigt nicht nur die Sonderfälle wie Autismus oder Trisomie 21, sondern auch etwa Menschen, die sich aufgrund schwerer Nebenwirkungen nach der ersten Impfung nicht ein zweites Mal und damit nicht vollständig impfen lassen sollten.
Die Änderung führt dazu, dass Restaurants, Clubs und Co. – also Orte, die nur mit Zertifikat betreten werden können – solche medizinische Atteste kontrollieren und Schutzkonzepte anpassen müssen. So sind für solche Menschen besondere Schutzmassnahmen oder Maskentragepflicht erforderlich. Kann auch eine Maske nicht getragen werden, muss mindestens ein Abstand eingehalten werden, um andere Menschen im Falle einer Infektion nicht anzustecken.
Ziff. 2 Bst. e
Das Schutzkonzept enthält Massnahmen in Bezug auf:
e. die Anwesenheit von Personen mit einem Attest nach Artikel 3 Absatz 2bis, etwa die Pflicht dieser Personen zum Tragen einer Gesichtsmaske oder, bei gleichzeitigem Vorliegen eines Attests zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, Vorgaben zur Einhaltung des erforderlichen Abstands.
Der Thurgauer Nationalrat Christian Lohr zeigte sich erfreut über die Änderung, weil damit «bislang vergessene Menschen» in der Zertifikatslösung mitberücksichtigt werden: «Sie können dank dieser pragmatischen Lösung weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.»
Lohr verneint dabei nicht die Gefahr, dass davon auch Covid-leugnende oder massnahmenskeptische Personen aufgrund ihrer Weltanschauung zumindest theoretisch profitieren könnten. Er sieht da aber die Ärztinnen und Ärzte in der Verantwortung: «Es gibt Menschen, die wirklich aus gesundheitlichen Gründen auf solche Lösungen angewiesen sind. Das sollte nicht missbraucht werden.» Werden solche Impf- und Testatteste dennoch aus rein politischen Gründen oder unbegründeten medizinischen Argumenten ausgestellt, drohen wegen Ausweisfälschung Geld- und Freiheitsstrafen.
Personen, die aus medizinischen Gründen weder getestet noch geimpft werden können, erhalten vom Arzt oder der Ärztin ein Attest. Dieses ist neu dem Covid-Zertifikat gleichgestellt.
Ohne diese Regelung wären Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht vollständig geimpft werden können, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Für sie gilt neu ein besonderes Schutzkonzept.
Ab Montag, 4. Oktober 2021 um Mitternacht.
Ja, das wird vom Nationalrat, der das gefordert hat, nicht bestritten. Er sieht jedoch die Ärztinnen und Ärzte in der Verantwortung. Zudem sieht das Strafgesetzbuch Strafen bei Fälschungen vor.