Personen, die sich in einem «Risikoland» aufhalten und in die Schweiz einreisen wollen, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Es handelt sich dabei nicht um eine Empfehlung, sondern ausdrücklich um eine Pflicht. Die Betroffenen müssen sich innerhalb von 48 Stunden bei den Behörden ihres Kantons melden.
Die Quarantänepflicht gilt strikt. So ist es gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit verboten, gelegentlich hinauszugehen, spazieren zu gehen, frische Luft zu schnappen oder Besorgungen zu machen. Der physische Kontakt zu anderen Personen soll so verhindert werden.
Zurzeit befinden sich 29 Länder auf der Liste des Bundes. Bei ihnen herrscht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Es handelt sich dabei um folgende Staaten:
Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bolivien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Honduras, Irak, Israel, Kap Verde, Katar, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Moldawien, Nordmazedonien, Oman, Panama, Peru, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Südafrika, Turks- und Caicos-Inseln, die USA und Weissrussland.
Das Gesundheitsdepartement von Bundesrat Alain Berset kann in Absprache mit anderen Departementen diese Liste abändern. Sie wird voraussichtlich am Mittwoch, 22. Juli, aktualisiert.
Die Quarantänepflicht gilt unabhängig davon, wie man in die Schweiz einreist. Die kantonalen Behörden erfahren vom BAG, wer auf den Passagierlisten der Airlines und Busunternehmen war. Diese Daten werden für die Stichprobenkontrolle genutzt und erschweren somit einer Person, einen Risikoland-Besuch geheim zu halten.
Anders sieht es bei Zug- und Autofahrten aus. Wer so beispielsweise aus Schweden oder Serbien in die Schweiz reist, der kann seinen Risikoland-Besuch verheimlichen und so tun, als sei er nur in einem «sicheren» Nachbarland gewesen. Kommt das jedoch heraus, sind Bussen in der Höhe von bis zu 10'000 Franken möglich.
Die Quarantäne-Pflicht verlangt, dass sich Einreisende bei den kantonalen Behörden melden und sich danach zehn Tage in Quarantäne begeben. Die kantonalen Behörden kontrollieren mit Stichprobenkontrollen, ob sich die Personen an diese Pflicht halten.
Eine systematische Kontrolle an den Landesgrenzen gibt es nicht. Die Zollbehörden, die Airlines und Busreiseunternehmen informieren jedoch die Einreisenden über die Quarantäne-Bestimmungen. Zudem werden Passagierlisten an das BAG weitergeleitet, die wiederum den Kantonsbehörden die Daten zur Verfügung stellen.
Ja. Wer sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei den kantonalen Behörden meldet, riskiert eine Busse. Das gilt auch für jene Risikoländer-Besucherinnen und -Besucher, die sich nicht an die Quarantäne halten.
Die Busse wird wegen der Übertretung des Epidemiengesetzes ausgesprochen und beträgt gemäss Angaben des BAG zwischen 5000 und 10'000 Franken. Die Behörden glauben auch an den Effekt der Eigenverantwortung und der sogenannten «sozialen Kontrolle» – sprich, dass Betroffene aus Sorge einer Denunziation sich freiwillig melden oder gemeldet werden.
Systematische Zahlen dazu gibt es noch nicht. SRF erfuhr von einzelnen Kantonen, dass knapp 900 Risikoländer-Einreisende sich gemeldet haben und ihre Quarantäne absitzen.
(pit)
Das wird nie und nimmer funktionieren. Nicht mal evt. 🙈
Ich wette einen Monat Geschirrspühlen, dass sich von denen die mit den Auto Reisen keiner Freiwillig meldet. Bevor mir jetzt einer Rassismuss vorwirft, ich darf das behaupten :))