Die Fallzahlen sinken, die Schweiz kehrt langsam und schrittweise in den Normalzustand zurück. Dies sind die bundesrätlichen Entscheidungen von heute:
Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt.
Der Bundesrat hat zudem die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten.
Die Nutzung der App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist. Die Vorlage soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten werden. Stimmt es der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. In den kommenden Wochen wird die App in einer Pilotphase getestet.
Der Bundesrat will die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen und damit den schnellstmöglichen Zugang für die Schweizer Bevölkerung zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff gewährleisten. Gleichzeitig soll ein Beitrag für einen fairen Zugang aller Länder zu einem solchen Impfstoff geleistet werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der immunologische Schutz in der Schweiz, wie auch in anderen Ländern nach Abklingen der ersten epidemischen Welle tief sein wird. Entsprechend gross wird der weltweite Bedarf an Impfstoffen sein.
Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Vertragsverhandlungen mit Impfstoffherstellern aufzunehmen. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken für die erforderlichen Impfdosen und die Absicherung der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Dieser Betrag kann voraussichtlich aus bereits für die Bekämpfung des Coronavirus bewilligten Krediten bezahlt werden.
Ab Anfang Juni gelten ausserdem für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten, da sich die Situation in den meisten Spitalabteilungen inzwischen normalisiert hat.
Der Bundesrat hat eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken beschlossen.
Ohne diese Zusatzfinanzierung wird die Arbeitslosenversicherung Ende 2020 schätzungsweise Schulden von über 16 Milliarden Franken aufweisen. Somit würde die gesetzlich festgehaltene Schuldenbremse ausgelöst. Die Arbeitslosenversicherung wäre dann verpflichtet, eine Gesetzesrevision zur finanziellen Stabilisierung durchzuführen.
Sie wäre auch verpflichtet, bereits 2021 die Lohnprozente um mindestens 0.3 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Bundesrat will dies in der aktuell schwierigen Situation vermeiden und sicherstellen, dass die Arbeitslosenversicherung weiterhin seine Funktion als konjunktureller Stabilisator wahrnehmen kann.
Zudem hat er entschieden, schrittweise aus den COVID-Massnahmen der Arbeitslosenversicherung auszusteigen. Der Ausstieg erfolgt in Abstimmung mit der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft.
Nun erhalten auch die Kitas die lang ersehnte Unterstützung: Der Bundesrat verpflichtet die Kantone, ihnen Finanzhilfen für die Beiträge zu gewähren, die ihnen vom 17. März bis zum 17. Juni entgangen sind. Er selber übernimmt einen Drittel der Kosten.
Das hatte die Regierung bereits früher beschlossen. Am Mittwoch hat sie nun die Eckwerte der Verordnung bekanntgegeben, die während sechs Monaten bis im Herbst 2020 gelten soll. Das Parlament hat einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.
Demnach können private Kindertagesstätten, Krippen und weitere Einrichtungen rückwirkend Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Der Vollzug obliegt den Kantonen. Sie entscheiden über die Gesuche und richten die Finanzhilfen aus. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erlässt nach Anhörung der Kantone Richtlinien zu den Gesuchs-, Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten.
Die Ausfallentschädigungen decken die Elternbeiträge für Kinder, die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 nicht betreut wurden. Die Institutionen müssen den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten.
Die Ausfallentschädigung deckt hundert Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Leistungen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, insbesondere Kurzarbeitsentschädigungen, werden von der Ausfallentschädigung abgezogen.
(aeg)