Der Kanton Luzern hat eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Berufsschulen beschlossen. Diese Meldung dominierte gestern die Schlagzeilen – und dürfte viele Eltern und Jugendliche in den Sommerferientagen beschäftigen. Welche Kantone folgen? Was bedeutet das für den Schulalltag?
watson hat sich die Sache mit der Maskenpflicht an den Schulen genauer angeschaut. Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen dazu:
Nein, offiziell noch nicht. Zwar meldeten die Kantone Luzern und Jura, dass die Maskenpflicht eingeführt werde. Definitive Beschlüsse wurden aber noch keine gefasst.
Kommunikationsleiterin des Luzerner Bildungsdepartements Regula Huber spricht bei der Maskenpflicht von einer «Rahmenbedingung», die den Kantons- und Berufsschulen auferlegt wurde. «Das bedeutet, dass überall dort die Maskenpflicht gilt, wo es die epidemiologische Lage erfordert und der nötige Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann», präzisiert Huber.
Sie betont, dass die genaue Planung noch laufe und sich das Ganze je nach Situation «bis zum Schulanfang wieder ändern» könne. «Wir beobachten die Fallzahlen und entscheiden – auch in Absprache mit dem Kantonsarzt – im August das weitere Vorgehen», sagt Huber weiter. Es ist also möglich, dass der Kanton Luzern bis nach den Sommerferien von seinem Vorhaben der Maskenpflicht abkommen wird.
Kommt die Maskenpflicht definitiv, dann stellt sich die Frage nach der Umsetzung. In Luzern werden die einzelnen Schulen entscheiden müssen, wie die Pflicht durchgesetzt wird. «Wir gehen von Kontrollen im Schulzimmer aus», sagt Regula Huber vom Luzerner Bildungsdepartement. Ob das am Eingang zum Schulareal oder erst im Klassenzimmer passiert, sei eine Frage, die noch geklärt werden müsse.
Sprich: Stand heute ist die Frage noch nicht geklärt. Dagmar Rösler, Präsidentin des Lehrpersonal-Dachverbands, sagt dazu: «Wenn die Maskenpflicht wirklich kommt, dann müssen Lehrerinnen und Lehrer wissen, wie das umgesetzt wird.» Sie glaubt nicht, dass es nur mit der «sozialen Kontrolle» funktionieren werde: «Es wird Jugendliche geben, die den ‹Machtkampf› mit Lehrpersonen suchen werden», warnt Rösler.
In Luzern betont man, dass auch mit einer Maskenpflicht die Schulpflicht gelte. watson wollte wissen, ob denn maskenlose Schülerinnen und Schüler mit Strafen wie «Ströfzgi», «Fötzele» oder «Nachsitzen» rechnen müssen.
Regula Huber, Sprecherin des Bildungsdepartements, erwähnt zunächst weiche Massnahmen: «Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand bei der Umsetzung und an das Verantwortungsbewusstsein – es geht schliesslich um die Eindämmung der Pandemie.»
Sie verweist auf die Regelung im öffentlichen Verkehr oder im Medizinalbereich: «Dort wird tagtäglich gut mit Masken gearbeitet – warum sollte das in den Schulen nicht möglich sein?» Falls es mit dem Appell und einem Gespräch nicht klappe, seien die «üblichen Disziplinarmassnahmen» vorgesehen.
Lehrpersonal-Verbandspräsidentin Dagmar Rösler merkt an, dass man solche Sanktionen altersgerecht gestalten müsse. «Von einer solchen Maskenpflicht wären auch Volljährige betroffen. In diesem Alterssegment kann man bestimmt von einer grossen Eigenverantwortung ausgehen.»
Masken können ins Geld gehen. Vor allem dann, wenn man die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit umsetzen will. Dieses rät, Hygienemasken «ungefähr alle zwei Stunden» zu wechseln. Nach dieser Zeit drohe eine Maske feucht zu werden.
Pi mal Daumen ergibt das einen Verbrauch von rund zwei Duzend Hygienemasken pro Woche. Je nach Verkaufspreis kann der Corona-Schutz für ein einzelnes Kind gegen 40 Franken pro Monat kosten. Grundsätzlich müssten die Schülerinnen und Schüler oder ihre Erziehungsberechtigte für diese Kosten aufkommen. «So wie es bei Schulmaterial der Fall ist», begründet Regula Huber, Kommunikationsverantwortliche beim Bildungsdepartement.
Sie lässt die Möglichkeit jedoch offen, dass es bis zum Schulstart anders gelöst wird: «In Härtefällen wird es sicher möglich sein, eine gute Lösung zu finden.»
Ähnlich wie bei den Gymi- und Berufsschulen wird es auch bei den Universitäten voraussichtlich unterschiedliche Lösungen geben. Die Universität Fribourg will im Herbst wieder zum regulären Unterricht zurückkommen und will für jene Hörsäle eine Maskenpflicht, wo Abstände nicht eingehalten werden können.
Die Universität Zürich denkt laut über einen «Mix aus Online- und Präsenzveranstaltungen» nach. In Vorlesungen und Seminaren, wo eine Präsenz der Studierenden notwendig ist, würden besondere Schutzmassnahmen erlassen werden. «Dann ist auch eine Maskenpflicht denkbar», sagt Universitätssprecher Kurt Bodenmüller.
Einfacher macht es sich die Fernuni Schweiz. Sie will sämtliche Vorlesungen online durchführen. «Prognosen für die kommenden Monate deuten darauf hin, dass eine Verschlechterung der aktuellen Situation leider nicht ausgeschlossen werden kann», heisst es in einem Mail an die Studierenden.
ehm ja, ist klar...
Haben die irgendwie die letzten Monate verschlafen?