50'000 Franken für Crans-Montana – Opfer von Kerzers gehen vorläufig leer aus
Schon wieder ein Brand, schon wieder Tote und Schwerverletzte, schon wieder eine Trauerminute im Parlament: Wie grosse Teile der Bevölkerung zeigten sich auch die Mitglieder der Bundesversammlung am Mittwochmorgen schockiert über den mutwillig ausgelösten Postautobrand von Kerzers FR mit sechs Toten und fünf Verletzten.
Der Freiburger Nationalratspräsident Pierre-André Page (SVP) sprach im Namen der grossen Kammer sein Mitgefühl aus und wünschte den Verletzten gute Besserung. Neun Tage zuvor hatte er zum Auftakt der Frühlingssession dasselbe für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar getan.
Mit den Folgen des Brandes in der Bar Le Constellation hatte sich der Nationalrat gerade erst am Montag befasst. Er beriet im Rahmen eines dringlichen Bundesgesetzes den vom Bundesrat beantragten Solidaritätsbeitrag von je 50'000 Franken für die Angehörigen der 41 Todesopfer sowie für jene der 115 Verletzten, die hospitalisiert werden mussten. Wie in der Vorwoche der Ständerat stellte sich der Nationalrat mit grosser Mehrheit hinter diesen Solidaritätsbeitrag.
Solidaritätsbeiträge für Opfer anderer Tragödien abgelehnt
Mit 134 Nein- zu 24 Ja-Stimmen bei 34 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer hingegen einen Minderheitsantrag der Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan ab. Dieser wollte das Opferhilfegesetz um einen neuen Absatz ergänzen, der es dem Bund ermöglicht, für Opfer und Angehörige von Opfern von «ausserordentlichen Ereignissen» einen Solidaritätsbeitrag von maximal 50'000 Franken auszurichten.
Nur die Fraktion der Grünen plus zwei SP-Vertreter stimmten zu. Die bürgerlichen Parteien und die GLP lehnten den Antrag ab, die SP enthielt sich grossmehrheitlich.
In ihrem Votum begründete Sibel Arslan ihren Antrag damit, dass eine Sonderlösung nur für die Tragödie von Crans-Montana «den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit gefährden könnte», was zu einer Ungleichbehandlung von Opfern führt. Bereits jetzt würden Opfer eine «Zwei-Klassen-Opfergesellschaft» kritisieren. Eine Sonderlösung nur für Einzelereignisse wie die Brandkatastrophe von Crans-Montana führe dazu, «dass Opfer unterschiedlicher Straftaten in ausserordentlichen Fällen unterschiedlich behandelt werden».
Wie eine unfreiwillige Prophetin nannte die Basler Nationalrätin am Montag ein ausserordentliches Ereignis im öffentlichen Verkehr oder bei einer Sportveranstaltung mit Todesopfern oder Schwerverletzten als mögliche Beispiele, bei denen das Parlament ohne generelle Regelung erneut ein Spezialgesetz erlassen müsste. Sie verwies auf das steigende Risiko von Terroranschlägen – wobei es beim Postautobrand von Kerzers FR laut Aussagen der Freiburger Behörden keine Hinweise auf ein terroristisches Motiv gibt.
«Rasch Rechtsgleichheit für Opfer schaffen»
«Die Tragödie von Kerzers hat den Handlungsbedarf leider nochmals dringlich aufgezeigt», sagt Sibel Arslan auf Anfrage von CH Media. Die Grünen haben in der Rechtskommission des Nationalrats bereits einen Antrag eingereicht. Die Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung Mitte April damit befassen.
Arslan hofft darauf, dass sich eine Mehrheit für eine Kommissionsmotion finden lässt, um möglichst rasch das Opferhilfegesetz anpassen zu können: «Es ist wichtig, dass wir im Sinne der Rechtsgleichheit rasch die Grundlagen dafür schaffen, dass der Bund Opfer von Straftaten bei allen Arten von ausserordentlichen Ereignissen mit einem Solidaritätsbeitrag unterstützen kann.»
Die Baslerin ist optimistisch, dass dies gelingen kann. Schliesslich haben sich sowohl Justizminister Beat Jans (SP) namens des Bundesrats als auch die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen mit Ausnahme der SVP offen dafür gezeigt, das Opferhilfegesetz entsprechend zu ändern. Sie lehnten es allerdings ab, diese Änderung im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zu Crans-Montana zu beschliessen. Die rechtlichen Fragen seien von der Bundesverwaltung bereits im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana weitgehend geklärt worden, sagt Sibel Arslan: «Ich sehe nicht ein, warum das Parlament hier nicht rasch handeln sollte.»
Was die Opfer von Kerzers erhalten könnten
Die Opfer des Postautobrands von Kerzers sowie deren nahe Angehörigen dürften Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Opferhilfegesetzes haben. Das Opferhilfegesetz wird primär durch die Kantone vollzogen und kommt allen Personen zugute, die infolge einer in der Schweiz begangenen Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind.
Die Leistungen gemäss Opferhilfegesetz umfassen neben unentgeltlicher psychologischer Beratung, medizinischer Soforthilfe sowie juristischer Erstberatung auch einkommensabhängige finanzielle Hilfen, die jedoch nur subsidiär ausgerichtet werden – das heisst, wenn sie nicht durch Versicherungen oder durch die Täterschaft übernommen werden. Hinzu kommt eine auf 76'000 Franken pro Opfer beziehungsweise 38'000 Franken pro Angehörige plafonierte Genugtuung. Der Anspruch wird nach der Schwere der körperlichen und psychischen Beeinträchtigung sowie der erlittenen «seelischen Unbill» bemessen.
Der vom Bundesrat beantragte und vom Parlament unterstützte Solidaritätsbeitrag für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana ergänzt die vom Kanton Wallis genehmigte Soforthilfe von je 10'000 Franken pro Betroffenem. Er wird nicht an die über das Opferhilfegesetz gesprochenen Leistungen angerechnet.
Allerdings will der Bundesrat die Kantone mit einem Beitrag von 8,5 Millionen Franken für die ausserordentlich hohen Kosten bei der Opferhilfe unterstützen. Diese Möglichkeit sah das Gesetz unabhängig von der Tragödie in Crans-Montana bereits so vor. (aargauerzeitung.ch)
