Das Millionengrab eines abhörsicheren Mobilfunksystems
Edward Snowden war ein Glücksfall. Der Geheimdienstmitarbeiter, der 2013 als Whistleblower vor der Welt ausbreitete, wie der US-Dienst NSA sich in den Mobilfunkverkehr auch von Verbündeten einklinkt, liess den Markt für abhörsichere Systeme explodieren. Mitten in diesem Hype: das Zürcher Startup Qnective.
Die Schlagzeilen, mit denen sich Qnective ins öffentliche Bewusstsein rückte, regten zum Träumen an. «Whatsapp ohne Big Brother» titelte der «Tages-Anzeiger», «Die Lizenz zum Verschlüsseln» schrieb die «Basler Zeitung», «Im Netz des Sultans» feierte die «Handelszeitung» die ersten Grossaufträge. Die Beiträge schilderten einen sicher geglaubten Erfolgszug: Die indonesische Regierung habe bereits unterschrieben, dass sie ihre Sicherheitsbehörden mit der Schweizer Software ausrüsten wolle, es folgten Oman und bald wohl weitere Golfstaaten.
Alleine Indonesien versprach einen Auftrag in dreistelliger Millionenhöhe. Oman sollte Qnective während 15 Jahren jährlich 30 Millionen Franken einbringen. Ein Börsengang wurde bereits erwogen. Die Kerninvestoren, allen voran zwei Basler Familien, die vorab 55 Millionen Franken eingebracht hatten, durften eine Vervielfachung ihrer Risikoinvestition erwarten.
Mit voller Unterstützung der Exportrisikoversicherung
Dass Startups scheitern, ist statistisch eher die Regel denn die Ausnahme. Doch Qnective schien die kritische Phase überwunden zu haben. Vorliegende Gerichtsentscheide zeichnen jedoch das Bild einer Firma, in der immer wieder nichts so war, wie es schien.
Diese Lehre musste auch die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) ziehen. Die Serv sicherte das Omangeschäft doppelt ab; einerseits mit einer Fabrikationsgarantie über 86 Millionen Dollar für den Netzaufbau, andererseits mit einer Lieferantengarantie über 180 Millionen Dollar für den laufenden Betrieb. Dreimal musste der Vertragsabschluss allerdings verschoben werden.
Mit der staatlichen Rückversicherung überwies die Credit Suisse (CS) Darlehensgelder für die Fabrikation. Drei Ratenzahlungen erstattete Qnective pünktlich zurück, doch ab 2017 stauten sich Zahlungsrückstände. Im Oktober machte die CS eine Rückzahlung der Darlehen aufgrund der Fabrikationskreditversicherung bei der Serv geltend.
Nach drei Ratenzahlungen war Schluss
Aus staatlichen Mitteln erhielt die CS im Oktober des gleichen Jahres 63 Millionen Dollar erstattet. Noch ein Jahr lang überwies Qnective vereinzelt Teilzahlungen, wodurch sich die Schuld auf 61,6 Millionen Dollar reduzierte. 2018 war das Geschirr zerschlagen. Qnective kam einer Zahlungsaufforderung nicht nach und wies jede Schuld für den Schadensfall von sich. Die Serv macht seither ihren Anspruch vor Gericht geltend.
Qnective stellte sich auf den Standpunkt, die Serv habe durch ihr Verhalten den Zahlungsausfall selbst erst bewirkt und entsprechend keinen Anspruch auf Rückzahlung. Umgekehrt erhebe Qnective aber Anspruch auf 117 Millionen Dollar aus der Lieferantenkreditversicherung. Diese wird fällig, wenn der Kunde nicht bezahlt. Doch dagegen verwahrte sich wiederum die Serv. Zum einen sei unsicher, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde, zum anderen sei die Forderung zuerst in Oman selbst einzufordern.
Den Rechtsweg in Oman zu beschreiten, sei unzumutbar, entgegnete Qnective im Gerichtsverfahren. Und dass die vertraglich zugesicherten Arbeiten – ein funktionsfähiges, abhörsicheres Netzwerk – abgeschlossen seien, zeige ein Gutachten. Doch nach dem Bundesverwaltungsgericht stellte auch das Bundesgericht im vergangenen Jahr fest, dass dem wohl nicht so sei: Die Forderung von Qnective über 117 Millionen Dollar an die Serv sei ungültig, die Forderung der Serv an Qnective über 61 Millionen Dollar jedoch rechtens.
Revisionsgesellschaft legt Mandat nieder
Nach Ansicht der Revisionsgesellschaft war Qnective bereits Mitte 2023 überschuldet; sie legte ihr Mandat nieder. Der Zürcher Vermieter der Büroräumlichkeiten stellte für ausstehende Mietkosten zudem ein Konkursbegehren. Das Gericht stimmte auf Antrag von Qnective einer stillen provisorischen Nachlassstundung zu, was bedeutet, dass zwar ein Sachwalter eingesetzt, das Verfahren jedoch nicht öffentlich wurde.
Der Sachwalter stellte nach Einsicht in die Bücher wiederholt Antrag, über die Firma sei der Konkurs zu eröffnen. Doch immer neue Ansagen brachten das Gericht dazu, die Fristen zu verlängern. Es seien noch liquide Mittel vorhanden. Oder ein Investor werde eine Mehrheit übernehmen und 500 Millionen Euro einschiessen. Oder ein indonesischer Investor werde 10 Millionen Euro bringen. Oder bei einer Transaktion zwischen einer Firma auf den Bahamas und einer in Irland werde eine Provision über 2,3 Millionen Franken anfallen. Immer wieder hat sich das Geschäft aber «nicht materialisiert», wie es in einem Urteil heisst.
Der gescheiterte Nickel-Deal
So auch beim Nickel-Deal. Qnective brachte vor, sie könne ein in Deutschland gelagertes Depot des Edelmetalls im Wert von 3,5 Milliarden Euro als Sicherheit bieten. Eine Milliarde Euro sollte damit für die Firma verfügbar werden. Doch nun fand sich keine Bank, die Nickeldraht als Sicherheit annehmen wollte. Und dann trat auch noch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf den Plan, weil das Geschäftsfeld der abhörsicheren Anlagen als Dual-use-Produkt gilt, also für zivile wie militärische Zwecke verwendet werden kann, was wiederum die Banken abgeschreckt habe.
Genau vor einem Jahr war der Konkurs jedoch nicht mehr abzuwenden. Sogleich folgte die Beschwerde beim Zürcher Obergericht mit der Begründung, man habe ja noch Forderungen beim Serv offen. Der Sachwalter summierte jedoch die Schulden auf mittlerweile 160 Millionen Franken. Denn: Seit der Überschuldungsanzeige sei Qnective kein substanzieller Betrag zugeflossen.
Auf Anfragen zur Stellungnahme erhielt diese Zeitung keine Rückmeldung. Von einem Geschäft mit abhörsicheren Mobilfunksystemen ist heute keine Rede mehr. (aargauerzeitung.ch)
