Schweiz
Deutschland

Kunstmuseum Bern will Gurlitt-Erbe annehmen  

Unbekannte Quelle meldet

Kunstmuseum Bern will Gurlitt-Erbe annehmen  

21.11.2014, 10:2821.11.2014, 11:26

Das Kunstmuseum Bern will das umstrittene Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt annehmen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur aufgrund einer von ihr als verlässlich eingeschätzten, aber nicht namentlich genannten Quelle in Berlin.

Die Berner Institution habe sich nach gründlicher Prüfung zu dem Schritt entschlossen. Am Donnerstagabend hatten deutsche Behörden und das Museum für den kommenden Montag zu einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin eingeladen. 

Die New York Times berichtete bereits am Donnerstag, dass das Kunstmuseum Bern das Erbe Gurlitts höchstwahrscheinlich annehmen werde. Wie die DPA bezog sich die New York Times auf eine Quelle mit «Kenntnis der Situation», die aber anonym bleiben wolle.

Das Kunstmuseum Bern bestätigte die Information auf Anfrage nicht und verwies auf den Pressetermin vom Montag. Die Sammlung Gurlitt umfasst Hunderte Werke, bei denen nicht auszuschliessen ist, dass es sich um Nazi-Raubkunst handelt. (wst/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Lokführer las während der Fahrt: Gericht bestätigt fristlose Kündigung
Die SBB haben einem Lokführer zu Recht fristlos gekündigt, weil dieser während der Fahrt in einem Buch las. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen und die Entlassung in einem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt.
Drei SBB-Kaderleute beobachteten den Lokführer an einem Abend im Mai 2025, wie er mit eingeschaltetem Licht in der Kabine in einen Bahnhof einfuhr. Die Zeugen sahen, wie der Mann ein Buch in der Hand hielt und nach dem Anhalten sowie bei der Weiterfahrt las. Sie fotografierten die Szene und meldeten den Vorfall, wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Zur Story