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Schweizer Polizist kann Lieferweg von NSU-Pistole nicht erklären

Angeklagter Ralf Wohlleben (links): Dem ehemalige Pressesprecher der NPD Thüringen wird Beihilfe zu sechs Morden im Fall NSU vorgeworfen. 
Angeklagter Ralf Wohlleben (links): Dem ehemalige Pressesprecher der NPD Thüringen wird Beihilfe zu sechs Morden im Fall NSU vorgeworfen. Bild: Getty Images Europe
NSU-Prozess

Schweizer Polizist kann Lieferweg von NSU-Pistole nicht erklären

Die Zeugenvernehmung eines Schweizer Polizisten hat am Mittwoch im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen nicht die erhoffte Klarheit über die Beschaffung einer der beiden Mordwaffen gebracht.
08.10.2014, 15:51
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Der Beamte aus dem Kanton Bern hatte gegen zwei Schweizer ermittelt, die die wichtigste Waffe des «Nationalsozialistischen Untergrunds» mutmasslich besorgt hatten. Mit der Waffe, die mit einem Schalldämpfer ausgestattet war, wurden alle neun türkisch- und griechischstämmigen Opfer des NSU ermordet. Nur bei der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 wurde sie nicht verwendet.

Einer der beiden habe in einer Vernehmung ausgesagt, er habe zwei Jahre in Apolda im ostdeutschen Bundesland Thüringen gewohnt und dabei Kontakt gehabt zu einem Jugendfreund von Uwe Böhnhardt, berichtete der Schweizer Ermittler vor dem Oberlandesgericht München. 

Mordwaffe im Fall NSU – Ceska, Modell 83, Kaliber 7,65 Millimeter «Browning»
Mordwaffe im Fall NSU – Ceska, Modell 83, Kaliber 7,65 Millimeter «Browning»Bild: AP dapd

Schweizer soll Waffe geliefert haben

Einer der beiden vernommenen Männer sei in den Geschäftsunterlagen eines Waffengeschäfts als Empfänger der Pistole vom Typ «Ceska» vermerkt, sagte der Polizist. Diese Waffe soll er an den zweiten Schweizer Verdächtigen übergeben haben. 

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft stammt die Pistole aus der Schweiz und soll über die beiden Schweizer ins ostdeutsche Jena gelangt sein.

Allerdings hätten beide Männer bestritten, mit der «Ceska» zu tun zu haben, berichtete der Polizist. 

Bei seinen Ermittlungen sei er davon ausgegangen, dass das Waffenbuch des Händlers korrekt geführt worden sei. Die Verteidigung von Ralf Wohlleben, der wegen Beihilfe angeklagt ist, hielt dem Polizisten dagegen ein Aktenstück vor, aus dem hervorgeht, dass gegen den Händler in der Vergangenheit schon ermittelt wurde. Davon habe er nichts gewusst, räumte der Beamte ein.

Wohlleben soll den Kauf der Pistole laut Anklage in Auftrag gegeben und gewusst haben, dass damit Morde geplant waren. (wst/sda/dpa)

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