Wer von der Schweiz aus an einem Zivilverfahren im Ausland teilnimmt, soll künftig ohne behördliche Genehmigung per Telefon oder Videoschaltung befragt werden können. Über die nötigen geänderten Rechtsgrundlagen dafür kann das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat hat die Vorlage dazu am Freitag verabschiedet. Konkret müssen das Gesetz über das Internationale Privatrecht und die Erklärung der Schweiz zum Haager Beweiserhebungsübereinkommen (HBewÜ) angepasst werden.
Soll heute eine Person in der Schweiz für ein Zivilverfahren im Ausland per Telefon oder Video angehört oder befragt werden, muss das Bundesamt für Justiz in jedem einzelnen Fall zustimmen. Diese Regelung werde vor dem Hintergrund der Digitalisierung zunehmend als schwerfällig beurteilt, schrieb der Bundesrat.
Mit der nun vorgeschlagenen Vereinfachung will der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Eine behördliche Genehmigung für das Gespräch über elektronische Kommunikationsmittel soll nicht mehr nötig sein. Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein zum Schutz der Betroffenen und zur Wahrung der Schweizer Souveränität.
Zum Beispiel muss den Schweizer Behörden die Anhörung oder Befragung gemeldet werden. Die zuständige kantonale Rechtshilfebehörde soll an der Konferenz teilnehmen können, wenn sie das wünscht.
Betroffene müssen wie heute schon ihre Zustimmung geben zur Teilnahme am Gespräch. Wer befragt oder angehört wird, hat das Recht darauf, dass in seiner oder ihrer Muttersprache gesprochen wird.
Neu soll die Regelung auch Anhörungen ausserhalb des Beweisverfahrens erfassen. Dieser Punkt war laut Bundesrat in einzelnen Stellungnahmen in der Vernehmlassung kritisiert worden. Und sie soll auch in Bezug auf Staaten gelten, die nicht dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen von 1970 angehören.
(hkl/sda)