Die Zürcher Oberjugendstaatsanwaltschaft führte zwischen 2013 und 2015 mehr als 200 entsprechende Strafverfahren, wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf die Behörde berichtete. In den vorangegangenen drei Jahren waren es erst rund zwei Dutzend.
Einen deutlichen Anstieg der Verfahren melden laut der Zeitung auch die Behörden im Aargau und anderen Kantonen. Hinzu kommt, dass viele Vergehen gar nicht erst erfasst werden. «Wir gehen davon aus, dass es daneben eine grosse Dunkelziffer gibt und dass diese Verfehlungen zunehmen», sagt Hans Melliger, Leiter der Aargauer Jugendanwaltschaft.
In Zürich dreht sich fast die Hälfte der Verfahren um Schüler, die Pornos in Chats stellen und sich damit strafbar machen, Pornografie an Unter-16-Jährige zu verbreiten. In einigen Fällen sei das pornografische Material gar in Klassenchats gestellt worden, schreibt die «NZZ am Sonntag». Die Klassen-Chats dienen in der Regel dem Austausch von Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen.
Ermittelt wird aber auch gegen Schüler, die Videos mit sexuellen Handlungen drehten und diese gegen den Willen der Betroffenen im Netz veröffentlichten. All diese Handlungen sind gemäss Jugendstrafrecht verboten. (cma/sda)
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Pornographie ist wohl in der Mitte der Gesellschaft angekommen, Swisscoms Tochtergesellschaft wirbt Jugendliche auf Porno Seiten an, Jugendliche stehen offen zu ihrem Konsum...