Die Zürcher Kantonspolizei hat einen mutmasslichen Hacker verhaftet, der mit fremden Zugangsdaten in das Netzwerk der ETH Zürich eingedrungen ist. Der Student wurde in flagranti erwischt und sitzt in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte hatte sich während einigen Tagen in das ETH-Netzwerk eingeloggt, über das System Software bestellt und sensible Daten heruntergeladen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Dank schnellem Eingreifen und der guten Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und ETH habe der Hacker bereits zehn Tage nach der Anzeige durch die ETH festgenommen werden können.
In flagranti erwischt
Der ETH-Studierende sei in flagranti an seinem Computer erwischt worden. Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 12. Februar die Untersuchungshaft angeordnet.
Die ETH hatte am 26. Januar die unrechtmässigen Manipulationen festgestellt und danach beim Kompetenzzentrum Cybercrime der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Danach seien unverzüglich Sicherheitsmassnahmen in die Wege geleitet worden, um das ETH Netzwerk vor weiteren Zugriffen zu schützen, schreibt die ETH in einer Mitteilung.
Sie will nun die Situation analysieren und das unerlaubte Vorgehen rekonstruieren. Aus den Erkenntnissen werde sie anschliessend die nötigen Konsequenzen ableiten und umsetzen.
Welche Strafe droht dem Hacker?
Es gibt verschiedene Straftatbestände, die bei «Hacking» in Frage kommen, insbesondere: Unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Datenbeschädigung.
«Bei einem Ersttäter droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe, deren Vollzug aufgeschoben wird («bedingte Strafe»), sagt Rechtsanwalt Martin Steiger auf Anfrage. Ausserdem sei eine Busse wahrscheinlich, die bezahlt werden muss, und es werden dem Verurteilten die Verfahrenskosten auferlegt.
(oli/sda)