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Urheberrecht: Ständerat vertagt den Entscheid über eine «Link-Steuer».

FILE - This Oct. 20, 2015, file photo, shows signage outside Google headquarters in Mountain View, Calif. Google said Thursday, Feb. 21, 2019, it will no longer require that its workers settle dispute ...
Sollen Unternehmen wie Google Medienverlage für journalistische Inhalte entschädigen? Der Ständerat hat die Entscheidung über das Leistungsschutzrecht vertagt.Bild: AP/AP

Der Ständerat vertagt den Entscheid über eine «Link-Steuer» beim Urheberrecht

12.03.2019, 11:03
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Der Ständerat will die Entwicklung in der EU abwarten, bevor er über die Revision des Urheberrechts entscheidet. Er hat am Dienstag entschieden, die Vorlage an seine Kommission zurückzuweisen.

Oppositionslos hiess der Rat einen Antrag von Pirmin Bischof (CVP/SO) gut. Die vorberatende Kommission erhält damit den Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen.

Grund für den Entscheid ist eine umstrittene Ergänzung, welche die Kommission angebracht hatte: Sie will Google und Facebook zu Gunsten der Medienverlage zur Kasse bitten. Die Betreiber von Internet-Plattformen sollen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.

Einnahmen für Google

Die Internet-Plattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen - aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer begnügen sich nämlich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal führen würde.

Über eine Entschädigungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten, unter dem Titel «Leistungsschutzrecht». Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen. Die Kritiker bezweifeln, dass die Probleme so gelöst werden können. Auch die konkrete Ausgestaltung der Regel ist umstritten.

Vorschlag überzeugt nicht

Der Vorschlag der Kommission sei noch nicht ausgegoren, lautete der Tenor im Ständerat. Mit dem Vorschlag der Kommission hätte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet, stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. Für die Umsetzung bräuchte es Upload-Filter. Das wäre weder im Sinne der Nutzer noch in jenem der Journalistinnen. Insbesondere die kleinen Verlage und die freien Journalisten würden eingeschränkt.

Pirmin Bischof, CVP-SO, spricht waehrend der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 11. Maerz 2019 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Für Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) ist die Vorlage «unausgegoren.»Bild: KEYSTONE

Pirmin Bischof erinnerte daran, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit allen wichtigen Playern eingesetzt hatte, die Agur 12. Dies im Wissen darum, wie schwierig es sei, beim Urheberrecht die gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen. Die Arbeitsgruppe habe es tatsächlich geschafft, einen Kompromiss zu finden. Die Entscheide der Kommission wichen nun aber erheblich davon ab. Dafür brauche es eine gute Begründung.

Schweiz droht Isolation

Für ein Leistungsschutzrecht machte sich Géraldine Savary (SP/VD) stark. Sie hob die Bedeutung der Medien für die Gesellschaft hervor. Wenn die EU sich für ein Leistungsschutzrecht entscheide, riskiere die Schweiz, sich zu isolieren. Das hätte dramatische Konsequenzen für die Medien im Land. Auch Savary wehrte sich aber nicht dagegen, die Regelung nochmals in der Kommission zu diskutieren.

Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte am Nutzen der Rückweisung. Eine erneute Diskussion in der Kommission werde die schwierigen Entscheide nicht erleichtern, stellte er fest. Die Kommission habe sich eingehend mit der Vorlage befasst.

Zweifel am Nutzen

Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte fest, dass der Vorschlag der Kommission weiter gehe als jener, der in der EU zur Debatte stehe. Ausserdem sei umstritten, ob das Leistungsschutzrecht überhaupt geeignet sei, das Ziel zu erreicht.

In Deutschland und Spanien, wo es bereits eingeführt sei, habe es nicht zum Erfolg geführt. Weiter gab Noser zu bedenken, dass in der EU zwar Ende März entschieden werde, möglicherweise aber nicht abschliessend.

Nationalrat dagegen

Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Regelung in der EU äusserst umstritten sei. In Deutschland gingen die Menschen auf die Strasse, weil sie um das freie Internet fürchteten.

Eine Klausel zugunsten der Medienverlage stand auch im Nationalrat zur Diskussion, in Form eines Einzelantrags. Die grosse Kammer sprach sich mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen dagegen aus. Die Ständeratskommission befasst sich nun nochmals eingehend mit möglichen Regelungen.

In einer ersten Stellungnahme begrüsste der Verlegerverband den Entscheid des Ständerats, das Leistungsschutzrecht vertieft zu prüfen. Dies möglicherweise auch als Reaktion darauf, dass die Wortmeldungen während der Debatte darauf schliessen liessen, dass der Klausel zugunsten der Medienverlage in einer Gesamtabstimmung im Ständerat wohl der Absturz gedroht hätte.

(cbe/sda)

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5 Kommentare
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NotWhatYouExpect
12.03.2019 11:43registriert April 2017
Oje bitte nicht. Bitte liebe Politiker lasst euch von Experten beraten oder schaut was in Frankreich, Spanien und in Deutschland passiert ist.

Google wird davon nicht Tangiert, denn Sie sind zu gross.

Beispiel:

Watson: Will Geld von Google weil Sie einen Infotext in Google News einblenden (Meistens das Headerbild und ein Header Satz).

Google: Okey wir streichen euch von Google News

Traffic von Watson geht runter weil nicht mehr über Google ersichtlich

Watson: Bitte bitte fügt uns wieder ein Ihr müsst auch nix zahlen.


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