Ein Mann hat am Mittwochabend beim ersten Spiel der Frauen-Fussball-Europameisterschaft in St.Gallen eine Drohne im Umfeld der Spielstätte fliegen lassen. Der 30-Jährige brach damit das absolute Flugverbot während der Spieltage. Er wurde angezeigt.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat für die Spieltage ein absolutes Flugverbot rund um den Kybunpark erlassen, wie die Stadtpolizei St.Gallen am Samstag mitteilte. Aufgrund dessen habe die Stadtpolizei St. Gallen den Luftraum überwacht.
Um 21:15 Uhr bemerkten Polizeiangehörige die Drohne. Einer Patrouille gelang es daraufhin, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen. Der Mann habe seine Drohne innerhalb der Flugverbotszone fliegen lassen, ohne sich vorab über die Regeln zu informieren, schrieb die Polizei.
Die Stadtpolizei erinnert in ihrer Medienmitteilung die Öffentlichkeit daran, dass das absolute Flugverbot auch an den verbleibenden Spieltagen vom 9. und 13. Juli jeweils von 17 bis 24 Uhr gelte. Die Zone umfasse einen Radius von zwei Kilometern rund um das Stadion.
Details seien auf der Drohnenkarte des BAZL ersichtlich. Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten seien verpflichtet, sich vor einem Flug über die aktuell geltenden Regeln zu informieren.
Die Kantonsregierung habe das absolute Flugverbot erlassen, weil Drohnen an Veranstaltungen mit viel Publikum ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
(sda)