Uber Eats kassiert in Genf eine Niederlage – mit womöglich weitreichenden Folgen
Der Tech-Gigant Uber erlitt Anfangs Juni vor dem Genfer Verwaltungsgericht eine womöglich wegweisende Niederlage. Uber kämpft weltweit dagegen an, in irgendeiner Form als Arbeitgeber eingestuft zu werden – denn als Arbeitgeber hätte Uber Verpflichtungen gegenüber seiner Essenskuriere.
Dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» liegt nun ein aktuelles noch unveröffentlichtes Urteil vor: Das Genfer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Essenskurier Uber Eats als Personalverleiher einzustufen sei.
Mit Folgen: Er müsse seine Fahrer einstellen. Uber Eats hat stets bestritten, dass man Personalverleiher sei – und sich deswegen mit der Genfer Kantonsregierung angelegt.
Uber Eats wurde von Genf Anfang 2019 gestoppt. Die Begründung war, dass der Essenskurier in Genf ohne Bewilligung Personalverleih betreibe. Der Konzern hatte dagegen Rekurs eingelegt.
Kuriere sind keine selbständigen Fahrer
Das Genfer Verwaltungsgericht folgt nun der Argumentation der Regierung und stuft Uber Eats als Personalverleiher ein. Aufgrund geltenden Bundesgesetzes urteilt das Gericht, dass Kuriere von Uber Eats nicht selbständige Fahrer seien. Regierungsrat Mauro Poggia meinte gegenüber SRF: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Tragweite des Gerichtsentscheids geht weit über den Kanton Genf hinaus und betrifft nicht nur die Aktivitäten von Uber Eats.»
Was sagt Uber?
Uber Eats will den Entscheid nicht akzeptieren und kündigte bereits nächste Schritte an: «Dieser Entscheid reflektiert weder das Modell, mit dem wir arbeiten, noch die Gründe, warum sich die Kuriere für die Nutzung der Uber Eats-App entscheiden. Den Kurieren steht es vollkommen frei, wann, wie oft und wie lange sie die Uber Eats-App nutzen und ob sie noch andere Tätigkeiten ausüben. Wir werden beim Bundesgericht Berufung gegen dieses Urteil einlegen.»
Ein Urteil mit Folgen?
Was bedeutet das Urteil für die anderen Kantone? Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht der Uni Basel, meint dazu gegenüber dem SRF: «Wenn das Bundesgericht den Entscheid des Genfer Gerichts stützt, kommen die anderen Kantone in Zugzwang. Zudem müsste das SECO in diesem Fall auf die Kantone einwirken, die Tätigkeit von Uber Eats in sämtlichen Kantonen ebenfalls der Bewilligungspflicht zu unterstellen.»
(jaw)
