Digitale Gesellschaft bezeichnet Bundesrat als «Geisterfahrer» – das steckt dahinter
Die Techjournalistin Adrienne Fichter sorgte am Donnerstag mit einem neuen Enthüllungsbericht für Aufsehen. Im «Republik»-Magazin berichtete sie über ein bislang geheimes Dokument des Bundes, das zeigen soll, wie der Bund trotz massiver Kritik aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft am Ausbau des Überwachungsapparats festhalten will.
Konkret geht es um die VÜPF-Revision. Ein harmlos klingendes Kürzel für eine vermeintlich kleine Gesetzesänderung (streng genommen ist es eine Verordnungsänderung), doch dahinter verbirgt sich ein massiver Datenhunger der staatlichen Ermittler – in den Kantonen und beim Bund. Diese wollen private Firmen, die digitale Dienste anbieten, zu weitreichenden Massnahmen zwingen. Sie sollen ihre Kundschaft per Ausweis identifizieren und die für Ermittlungen wertvollen Kommunikations-Metadaten langfristig speichern.
Bei besagtem Dokument handelt es sich um eine provisorische «Vüpf 2.0»-Version, die das Departement von SP-Bundesrat Beat Jans ausgearbeitet hat und die laut Bericht an ausgewählte Schweizer IT-Firmen geschickt wurde. Die «Republik» stellt den geleakten Entwurf online zur Verfügung.
Die Digitale Gesellschaft Schweiz, eine gemeinnützige Organisation, die sich für Freiheitsrechte im Internetzeitalter einsetzt, wählt nun deutliche Worte.
Wo ist das Problem?
Zwar habe das von Beat Jans geführte Justiz- und Polizeidepartement einige Kritikpunkte ernst genommen, hält Adrienne Fichter in ihrer Analyse fest. So solle etwa die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Schweizer Apps unangetastet bleiben.
Doch verändert würden in der «Vüpf 2.0»-Version nur einige Parameter. So habe das Departement die Zahl der Firmen gesenkt, die von der Verordnung betroffen wären:
Die Digitale Gesellschaft doppelt nach:
Wer steckt dahinter?
Bundesrat Jans habe «die schwierige Vorlage» von seinen Amtsvorgängerinnen Elisabeth Baume-Schneider und Karin Keller-Sutter «geerbt», hält die «Republik»-Journalistin fest. Sie fragt kritisch, ob der Justizminister die Vorlage aus seinem eigenen Departement überhaupt verstanden habe.
Denn Jans habe sich zwar öffentlich gegen einen Ausbau der staatlichen Massenüberwachung ausgesprochen. Doch bei den aktuellen Plänen würden die privaten Unternehmen quasi zu staatlichen Handlangern gemacht.
Der Bund lagere die Aufgabe einfach an die Schweizer IT-Firmen aus, «die gegen ihren Willen zu viele Kundendaten sammeln und speichern müssen». Und daraufhin könnten sich die Kantone, die Bundesanwaltschaft und das Fedpol (Bundespolizei) «nach Belieben» an diesen Daten bedienen.
Der neue Entwurf vom Februar 2026 zeige, dass das Justizdepartement eine Verschärfung durchsetzen wolle – «in welcher Form auch immer», befürchtet die Journalistin.
Man müsse eine Vielzahl von Interessen berücksichtigen, erwiderte die zuständige Behörde – «darunter rechtliche Vorgaben sowie sicherheitspolitische Anforderungen».
Wie geht es weiter?
Inwiefern die Inhalte des geleakten Revisionsentwurfs in die nächste VÜPF-Vorlage einfliessen, sei unklar, hält die «Republik»-Journalistin fest. Die Hoffnungen der meisten Firmen und der Zivilgesellschaft ruhten nun auf dem noch ausstehenden Bericht zur «Regulierungsfolgenabschätzung». Diesen Bericht habe der Bundesrat wegen der grossen negativen Resonanz (aus der Vernehmlassung) in Auftrag gegeben.
Der Bundesrat habe vor, den Bericht Ende des zweiten Quartals 2026 zu veröffentlichen, hiess es nun vom stv. Leiter des Dienstes ÜPF, also der in Bundesbern zuständigen Überwachungsbehörde. Die Erkenntnisse aus dem Bericht würden in die definitive Vorlage «eingearbeitet». Dann gebe es – wie politisch gefordert – eine zweite Vernehmlassung.
Adrienne Fichter zeigt sich skeptisch:
Gemäss ihrem Bericht drohen in der Schweiz angesiedelte, international tätige IT-Firmen erneut mit Wegzug. Neben dem Kommunikationsdienstleister Proton aus Genf wird der VPN-Anbieter Nym aus Neuenburg namentlich genannt.
VÜPF und BÜPF?
Das BÜPF und die VÜPF bilden zusammen das rechtliche Fundament für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz, also auch der digitalen Kommunikation über E-Mail und Apps.
Die VÜPF (Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) ist eine Verordnung auf Bundesebene. Sie soll die technischen und administrativen Details zur staatlichen Überwachung von Kommunikation regeln. Der Bundesrat will nun diese Verordnung überarbeiten und mit der geplanten Revision die digitale Massenüberwachung ausweiten.
Ziel ist gemäss Bund die Aufklärung schwerer Straftaten. Kritiker wie die Digitale Gesellschaft befürchten einen massiven Ausbau staatlicher Überwachung und eine Schwächung der Verschlüsselung.
Das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bildet die übergeordnete Grundlage. Darin ist vorgegeben, welche Behörde (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) unter welchen Bedingungen Leute überwachen dürfen.
Bild: Der Nachrichtendienst (NDB) unter Leitung von Serge Bavaud ist eine der Behörden, die Überwachungsmassnahmen anordnen können, um Bedrohungen wie Terrorismus oder Spionage abzuwehren.
Quellen
- republik.ch: Geheimer Überwachungsentwurf: Der Bundesrat hat nichts gelernt (7. Mai)
- digitale-gesellschaft.ch: Massenüberwachung: Geisterfahrt des Bundesrates endlich stoppen (Medienmitteilung)
